Einstufung als Verdachtsfall AfD klagt gegen Verfassungsschutz

AfD-Chef Jörg Meuthen (Archivaufnahme)
Foto: Fabian Bimmer/ REUTERSDie AfD will vor Gericht verhindern, dass sie vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft wird. Die Partei klagt deshalb vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das dort ansässige Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die AfD habe zwei Klagen und zwei Eilanträge eingereicht, sagte eine Gerichtssprecherin der Nachrichtenagentur dpa.
Die Rechtspopulisten beantragen demnach einerseits, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekannt zugeben. Außerdem soll dem Verfassungsschutz verboten werden, bekannt zugeben, über wie viele Mitglieder der sogenannte »Flügel« bis zur Selbstauflösung verfügte oder nach Informationen des Verfassungsschutzes heute noch verfügt. Die AfD beruft sich unter anderem auf das Recht der Parteien auf Chancengleichheit.
Die Gerichtssprecherin kündigte für Montag eine Zwischenentscheidung an, einen sogenannten Hängebeschluss. Dies ist eine vorläufige Entscheidung, die noch vor dem Eilantrag ergehen kann, also besonders kurzfristig.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz will angeblich in der kommenden Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach soll die Partei zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden (lesen Sie hier mehr). Eine solche Kategorisierung kann, ebenso wie eine Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung, eine Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln nach sich ziehen.
Die AfD-Spitze hatte bereits am Donnerstag eine Klage in Aussicht gestellt. »Sollte das BfV die AfD offiziell zum Verdachtsfall erklären, werden wir mit allen juristischen Mitteln dagegen vorgehen – und absehbar erfolgreich sein«, sagte der Bundesvorsitzende Jörg Meuthen. »Denn die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen, die für eine Beobachtung zwingend erforderlich sind, liegen schlicht nicht vor.«