Parteienfinanzierung AfD erhielt Großspende von mutmaßlichem Ex-Waffenhändler aus Bangkok

Die AfD hat 50.000 Euro von einem deutschen Adeligen aus Bangkok bekommen. Ein Mann gleichen Namens machte nach SPIEGEL-Informationen einst als Waffenhändler im Dienste des BND Schlagzeilen.
AfD-Parteikongress (Archivbild)

AfD-Parteikongress (Archivbild)

Foto: MICHAELA REHLE/ REUTERS

Die Alternative für Deutschland hat offenbar eine weitere Großspende aus dem Ausland erhalten. Wie aus dem aktuellen Rechenschaftsbericht hervorgeht, erhielt die Partei im Jahr 2017 eine Spende über 50.000 Euro von einem offensichtlich vermögenden Gönner, der eine Adresse in der thailändischen Hauptstadt Bangkok angibt.

Es handelt sich um Mortimer von Zitzewitz. Ein Unternehmer gleichen Namens machte Ende der Siebzigerjahre Schlagzeilen, weil seine Hamburger Firma verdächtigt wurde, seit Mitte der Sechzigerjahre für den Bundesnachrichtendienst (BND) internationale Waffengeschäfte, unter anderem in Krisengebieten, getätigt zu haben . Ob es sich bei dem AfD-Spender und dem Waffenhändler um dieselbe Person handelt, ist bislang unklar. Handelsregisterunterlagen aus Liechtenstein und Deutschland legen dies jedoch nahe. Für eine Stellungnahme war von Zitzewitz zunächst nicht erreichbar.

AfD-Schatzmeister Klaus Fohrmann bestätigte dem SPIEGEL auf Anfrage lediglich, dass es sich bei dem Spender um einen deutschen Staatsbürger handele. Die Identität des Mannes sei entsprechend überprüft worden.

Seit Monaten belastet eine Affäre um dubiose Großspenden aus dem Ausland die rechtspopulistische Partei. So hatte der Kreisverband von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel 2017 und 2018 Zahlungen aus der Schweiz und den Niederlanden erhalten.

Auch der AfD-Landesverband Nordrhein-Westfalen hatte 2016 eine fragwürdige Zuwendung aus den Niederlanden erhalten. Sowohl Weidels Kreisverband als auch die AfD in Nordrhein-Westfalen hatten das Geld später aufgrund juristischer Bedenken wieder zurücküberwiesen - im Fall Weidel allerdings erst nach Monaten. Großspenden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union dürfen nach dem Parteiengesetz nicht angenommen werden, es sei denn, der Spender ist Deutscher oder EU-Staatsbürger.

srö/kno/ama
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