Programmpläne der Rechtspopulisten AfD setzt auf schroffen Anti-Islam-Kurs

Minarett und Muezzinruf werden abgelehnt: Auf ihrem Parteitag Ende April will die AfD ein Grundsatzprogramm mit einem eindeutig anti-islamischen Kurs verabschieden und beim Wähler punkten. Einige Vorschläge betreffen aber auch das Leben religiöser Juden.
AfD-Mitglied beim Parteitag 2015

AfD-Mitglied beim Parteitag 2015

Foto: Julian Stratenschulte/ dpa

Es dürfte ein Sitzungsmarathon werden: Erstmals in ihrer knapp dreijährigen Geschichte will sich die AfD am 30. April und 1. Mai in Stuttgart ein Grundsatzprogramm geben. Im Mittelpunkt wird nicht nur die Kritik an der Flüchtlings- und Euro-Politik stehen. Die Rechtspopulisten wollen künftig auf ihrem Weg in den Bundestag verstärkt mit einem weiteren hochemotionalen Thema Anhänger gewinnen - mit einem schroffen Kurs gegenüber dem Islam. Die Partei sieht sich im Aufwind, nicht zuletzt wegen der guten bundesweiten Umfragewerte zwischen 10 und 13 Prozent.

Die Details der Vorschläge zeigen, wie sehr das Thema Islamkritik ein zentrales Bindemittel der rechtspopulistischen Partei ist. Das vom Bundesvorstand unterstützte Programmpapier setzt sich gleich zu Beginn beim Thema Islam vom Kurs der Kanzlerin ab - wie eine Art Leitmotiv. Der von Angela Merkel übernommene Satz des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU), wonach der Islam zu Deutschland gehöre, wird die Feststellung entgegengesetzt: "Der Islam gehört nicht zu Deutschland." Ein "orthodoxer Islam", heißt es dort, "der unsere Rechtsordnung nicht respektiert oder sogar bekämpft und einen Herrschaftsanspruch als alleingültige Religion erhebt, ist mit unserer Rechtsordnung und Kultur unvereinbar."

Der AfD -Entwurf verlangt nicht nur ein "allgemeines Verbot der Vollverschleierung durch Burka und Niqab in der Öffentlichkeit und im öffentlichen Dienst". Auch soll im öffentlichen Dienst "kein Kopftuch getragen werden, in Schulen weder von muslimischen Lehrerinnen noch Schülerinnen", weil das Kopftuch "religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von muslimischen Frauen unter den Mann" sei. Sonderregelungen für muslimische Schüler soll es nicht mehr geben, die Teilnahme an Klassenfahrten und Sportunterreicht müsse "ohne Ausnahme" gelten.

Eingeschränktes Leben für Muslime in Deutschland

Zwar attestiert die AfD "vielen Muslimen", wie es heißt, "rechtstreu" zu leben, sich zu integrieren und akzeptierte Mitglieder der Gesellschaft zu sein. Ein "orthodoxer Islam" sei jedoch mit "unserer Rechtsordnung und Kultur unvereinbar", islamische Parallelgesellschaften mit Scharia-Richtern etwa seien zu verhindern.

Das muslimische Leben in Deutschland, folgt man dem Entwurf des Vorstandspapiers (das zuvor monatelang in einer Programmkommission erarbeitet wurde) wäre nach dem Willen der AfD offenkundig deutlich eingeschränkt:

  • Das Minarett etwa wird explizit abgelehnt - "als islamisches Herrschaftssymbol", ebenso wie der Ruf des Muezzin. "Minarett und Muezzinruf stehen im Widerspruch zu einem toleranten Nebeneinander der Religionen, das die christlichen Kirchen in der Moderne praktizieren", heißt es dort.

Verfassungsfeindlichen Vereinen will die AfD den Bau und Betrieb von Moscheen untersagen, ebenso die Finanzierung des Baus und Betriebs "durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber beziehungsweise ihre Mittelsmänner" - was auf die Staaten der arabischen Halbinsel und die Türkei abzielt.

Noch schärferes Papier aus Niederbayern

Beim Moscheebau geht ein Papier aus dem AfD-Bezirksverband Niederbayern noch weiter als der Entwurf des Bundesvorstands. Der 42-seitige Vorschlag für ein Grundsatzprogramm liest sich in seinem Islamteil als noch schärfere Variante. Wörtlich heißt es dort:

  • "Solange der Bau und Betrieb von Moscheen nicht nur dem gemeinsamen Gebet, sondern auch der Verbreitung der auf die Beseitigung unserer Rechtsordnung gerichteten islamischen Lehre dient, ist er zu untersagen."
  • Dem könnten auch "abweichende Beteuerungen" islamischer Geistlicher nicht entgegenstehen, denn der Koran lasse zur Erreichung seiner Ziele "gegenüber Außenstehenden auch Lüge und Täuschung zu", wird mit diesem darauffolgendem Zusatz der Moscheebau faktisch völlig unmöglich gemacht.
  • Zudem heißt es dort, der Islam sei auf seinem "erklärten Weg zur Weltherrschaft bereits bei 57 von 190 Staaten angelangt".

Ausdrücklich unterstützt wird der Antrag von der "Patriotischen Plattform", in der sich stramm rechte und völkisch gesinnte AfD-Mitglieder sammeln. Der bayerische Entwurf überzeuge durch "Klarheit der Positionierung und starke Akzentsetzungen", so der Vorstand der Plattform, der vom Islamwissenschaftler Hans-Thomas Tillschneider geleitet wird, mittlerweile AfD-Landtagsabgeordneter in Sachsen-Anhalt. Ob der niederbayerische Entwurf (oder Teile davon) eine Chance haben, wird der Parteitag in Stuttgart zeigen - im Bundesvorstand gibt es skeptische Stimmen.

Verbot des Schächtens, Ablehnung der Beschneidung von Jungen

Die AfD setzt in den Programmentwürfen nicht nur auf schroffe Distanz zum Islam. Sowohl in einem früheren Papier des Bundesvorstands als auch in dem aus Niederbayern finden sich Punkte, die auch das religiöse Leben der Juden in Deutschland betreffen. So lehnt die AfD die Beschneidung männlicher Kinder "ohne medizinische Indikation" ab - und zielt damit auf die religiöse Beschneidungstradition im Islam und Judentum. Die Forderung nach einer Gesetzesänderung findet sich zwar im Entwurf des Bundesvorstands nicht explizit, wohl aber ausdrücklich in dem aus Niederbayern. Dort wird ein "Verbot der Beschneidung" verlangt. Im aktuellsten Entwurf des Bundesvorstands wurden allerdings die Passagen zur Beschneidung und Schächtung herausgenommen - in dem aus Niederbayern ist er weiter drin.

Erst 2012 hatte ein Gerichtsentscheid aus Köln, der die Beschneidung aus religiösen Gründen als strafbare Körperverletzung eingestuft hatte, eine heftige Debatte in Deutschland ausgelöst, die schließlich im Bundestag mit einer Gesetzesklarstellung endete. Demnach sind Beschneidungen durch Ärzte oder - bei bis zu sechs Monate alten Säuglingen - durch religiöse Beschneider legal, sofern diese dafür ausgebildet sind.

Zur Abstimmung könnte in Stuttgart auch ein anderes, in Deutschland historisch belastetes Thema stehen: das in der muslimischen und jüdischen Religion betriebene Schächten von Tieren. Dabei wird den Tieren ohne Betäubung der Hals durchgeschnitten. Der Bundesvorstand wollte in einer früheren Fassung eine entsprechende Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz für Religionsgemeinschaften - den Paragrafen 4a - streichen lassen, sprach sich aber in seinem Entwurf immerhin noch für das "auch von Muslimen und Juden akzeptierte Schächten mit vorheriger Elektrokurzeitbetäubung" aus. Diese (wortgleiche) Passage findet sich nun im Kapitel "Umwelt- und Naturschutz", unter dem Titel "Schächten - nicht ohne Betäubung".

Der weiterhin gültige niederbayerische AfD-Entwurf verzichtet hingegen gänzlich auf diese Rücksichtnahme und will die Ausnahmeregelung kippen. Ein Thema, das böse Erinnerungen weckt: Die völkische und antisemitische Bewegung in Deutschland und Adolf Hitlers NSDAP hatten vor allem in den Dreißigerjahren das Thema "Schächten" propagandistisch genutzt - gegen die deutschen Juden. Eines der ersten nationalsozialistischen Gesetze wurde am 21. April, einen Tag nach Hitlers Geburtstag, von der neuen Reichsregierung erlassen: Darin wurden rituelle Schlachtungen verboten.

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