Abstimmung über Satzung
AfD verletzte Regeln für "demokratische Willensbildung"
Die AfD hat bei der Verabschiedung ihrer neuen Satzung im Januar nicht sauber gearbeitet - so urteilte nun das Schiedsgericht der Rechtspopulisten. Auf dem nächsten Parteitag wird es daher spannend.
AfD-Bundesparteitag in Bremen: Schwieriges Urteil des Parteischiedsgerichts
Foto: Joerg Sarbach/ dpa
Die Alternative für Deutschland (AfD) hat bei der Verabschiedung ihrer Satzung Fehler gemacht. Das geht der Nachrichtenagentur dpa zufolge aus einem Urteil des Bundesschiedsgerichts der Partei hervor. Demnach wird der für den 4. Juli geplante Parteitag in Essen dadurch aber nicht infrage gestellt.
In dem Beschluss heiße es, bei der Abstimmung über die Satzung am 30. Januar seien die Regeln für eine "demokratische Willensbildung" verletzt worden, weil die Teilnehmer des Bremer Parteitags auf zwei Gebäude aufgeteilt wurden. Sollten sich zwei Drittel der AfD-Mitglieder allerdings bei dem außerordentlichen Parteitag am 4. Juli für die Bremer Satzung aussprechen, könne diese nachträglich doch noch abgesegnet werden.
Lucke, der die Bremer Satzung befürwortet hatte, äußerte sich nun enttäuscht. "Zwar bedauere ich das Urteil, bin allerdings froh, dass der Essener Parteitag nicht infrage gestellt wurde", sagte Lucke. Pressesprecher Christian Lüth erklärte: "Unsere Mitglieder können auf einer sicheren Rechtsgrundlage einen neuen Vorstand wählen. Die AfD hat als politische Partei bewiesen, nach wie vor arbeitsfähig zu sein."
Im Video: Der Streit zwischen Lucke und Petry in einer Szene