SPD-Chefin Esken fordert Konsequenzen für Beamte in AfD-"Flügel"

SPD-Chefin Esken: Angehörige des "Flügels" sollten keine Kinder unterrichten dürfen
Foto: Gregor Fischer/ dpaSeit vergangenen Woche ist das völkisch-nationalistische AfD-Netzwerk "Flügel" offiziell ein Beobachtungsfall für den Verfassungsschutz. Der Geheimdienst schätzt, dass sich etwa 7000 Personen der Gruppierung zurechnen lassen, darunter auch Beamte. Nach Ansicht der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken müssen diese nun mit Konsequenzen rechnen.
"Es ist höchste Zeit, dass unser Staat dafür sorgt, dass Angehörige rechtsextremer Vereinigungen wie der AfD und ihrem "Flügel" in diesem Land keine Kinder unterrichten, keine Straftäter ermitteln, nicht für unsere Sicherheit sorgen und nicht in Verwaltungen oder Gerichten über das Schicksal von Menschen entscheiden", sagte Esken dem "Handelsblatt".
Mit ihrer Meinung ist die SPD-Chefin nicht allein. Ähnlich äußerten sich auch Politiker von Union und den Grünen. Beamte genössen einen vielfältigen Schutz des Staates bei ihrer Tätigkeit, im Gegenzug erwarte man von ihnen, dass es an ihrer Verfassungstreue keine Zweifel gebe. "Eine Mitgliedschaft im "Flügel" ist damit unvereinbar", sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg.
Jedoch müsse auch bei Beamten, die der AfD, aber nicht dem "Flügel" angehören, geprüft werden, ob Zweifel an ihre Verfassungstreue bestünden. "Da der extremistische Flügel der AfD die Partei inzwischen prägt, werden sich die Dienstherren in naher Zukunft wohl jeden Beamten anschauen, der in der AfD ist oder mit der AfD offen sympathisiert", sagte Sensburg.
Beamten dürften keinen Zweifel an Verfassungstreue aufkommen lassen
Die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic erinnerte daran, dass Beamtinnen und Beamte einen Eid geleistet hätten und nicht den geringsten Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lassen dürften. "Die gleichzeitige Zugehörigkeit zum nun vom Verfassungsschutz beobachteten und als rechtsextrem eingestuften Flügel der AfD halte ich für unvereinbar", sagte die Bundestagsabgeordnete dem "Handelsblatt".
Es sei daher folgerichtig, dass dies im konkreten Einzelfall auch dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. "Damit wird eine AfD-Mitgliedschaft für Beamtinnen und Beamte auch insgesamt zum Problem."