Bundestag AfD-Fraktion schrumpft auf 88 Sitze und verliert Ausschusssitz

Einst zog die AfD mit 94 Parlamentariern in den Bundestag ein. Inzwischen sind es sechs weniger – mit dem Parteiausschluss Frank Pasemanns verliert sie auch einen Sitz im Verteidigungsausschuss.
AfD-Bundestagsabgeordnete im November 2020: Frank Pasemann ist nicht mehr Mitglied der Fraktion

AfD-Bundestagsabgeordnete im November 2020: Frank Pasemann ist nicht mehr Mitglied der Fraktion

Foto: Kay Nietfeld / dpa

Die AfD-Fraktion im Bundestag ist seit dem Einzug der Partei ins Parlament 2017 kleiner geworden: Gehörten ihr damals noch 94 Abgeordnete an, sind es seit Kurzem nur noch 88. Der sachsen-anhaltische Bundestagsabgeordnete Frank Pasemann wurde aus der Partei ausgeschlossen. Das hat nun auch Auswirkungen auf die Zusammensetzung im Verteidigungsausschuss des Bundestags. Dort geht ein Sitz, den bislang die AfD innehatte, an die Unionsfraktion.

Den Vorgang bestätigte AfD-Fraktionspressesprecher Marcus Schmidt dem SPIEGEL. »Das ist auch unsere Information. Wir müssen einen Sitz an CDU/CSU abgeben«, so Schmidt.

Es sei in der AfD-Fraktion noch nicht darüber gesprochen worden, wer den Ausschuss verlassen müsse, so Schmidt. Aktuell sitzen für die Partei fünf Parlamentarier in dem Ausschuss, künftig dann nur noch vier.

Am Mittwoch wurde dann über die Pressestelle des Bundestags bekannt, dass die AfD noch weitere Sitze verliert. Demnach muss sie jeweils einen Sitz im Rechtsausschuss und im Verkehrsausschuss abgeben – auch diese gehen an CDU/CSU. Die AfD-Fraktion wird durch die Verkleinerung auch Finanzmittel verlieren, weil die Geldleistungen aus dem Bundeshaushalt sich auch nach der Fraktionsgröße richten.

Pasemann gehört der Fraktion seit dem 15. November nicht mehr an. Er stellte auch keinen Antrag auf Wiederaufnahme als parteiloser Parlamentarier. Das wäre laut der Satzung der AfD-Fraktion theoretisch möglich.

Pasemann wurde dem völkisch-nationalistischen »Flügel« zugerechnet

Im August war er vom sachsen-anhaltischen AfD-Landesschiedsgericht aus der Partei ausgeschlossen worden. Ihm wurde unter anderem vorgehalten, eineinhalb Jahre lang seine Mandatsträgerabgabe nicht gezahlt zu haben. Zudem wurden ihm parteischädigendes Verhalten und Antisemitismus vorgeworfen. Pasemann wies die Vorwürfe stets zurück.

Frank Pasemann Anfang Oktober im Bundestag

Frank Pasemann Anfang Oktober im Bundestag

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Jörg Carstensen / dpa

Der 60-Jährige aus dem AfD-Kreisverband Magdeburg, der in der DDR der damaligen Blockpartei LDPD und nach der Wende zeitweise der FDP angehörte, war seit 2015 in der AfD aktiv. Er wurde dem seit diesem Jahr vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften »Flügel-« Netzwerk zugerechnet.

Im Frühjahr war der »Flügel« um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke offiziell aufgelöst worden. Pasemann gehörte zeitweise auch dem AfD-Bundesvorstand an – zusammen mit Andreas Kalbitz, der seine AfD-Mitgliedschaft im Mai verlor und im »Flügel« als maßgeblicher Organisator galt.

Das AfD-Bundesschiedsgericht bestätigte Pasemanns Parteiausschluss am 14. November – allerdings nicht mit einer inhaltlichen Begründung. »Wegen nicht form- und fristgerechter Anrufung« des Bundesschiedsgerichts sei der Überprüfungsantrag von Pasemann und dessen Anwalt »unzulässig und deshalb zurückzuweisen«, hieß es in dem Beschluss des obersten Parteigerichts. Deswegen könne »eine materiell-rechtliche Prüfung« nicht vorgenommen werden.

Das Gericht gab allerdings in dem Schriftsatz, der dem SPIEGEL vorliegt, zu erkennen, dass sein Beschluss wohl auch nicht anders als zuvor in Sachsen-Anhalt ausgefallen wäre. »Bereits eine kursorische Prüfung der erstinstanzlichen Akte und des Urteils des Landeschiedsgerichts ergab, dass auch in der Sache selbst das Bundesschiedsgericht aus Rechtsgründen nicht anders hätte entscheiden können«, heißt es dort. Ob Pasemann noch vor ein ordentliches Gericht zieht, um wieder seine Mitgliedschaft zu erlangen, ist unklar.

Ex-AfD-Mitglied Pasemann im Bundestag: dem rechten »Flügel« zugerechnet

Ex-AfD-Mitglied Pasemann im Bundestag: dem rechten »Flügel« zugerechnet

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Jörg Carstensen / dpa

Die Schrumpfung der AfD-Fraktion im Bundestag begann schon wenige Tage nach dem Einzug der Partei ins Parlament. Den Anfang machten die damalige Partei-Co-Vorsitzende Frauke Petry und ihr Mitstreiter Mario Mieruch.

Petry sitzt, nach dem Scheitern ihrer »Blauen Partei«, weiterhin als parteilose Abgeordnete im Bundestag. Mieruch vertritt im Bundestag seit Kurzem die »Liberal-Konservativen Reformer« (LKR). Diese Partei hatte Bernd Lucke, Mitgründer und Ex-Parteichef der AfD, nach seinem Austritt aus der AfD ins Leben gerufen. Für die LKR sitzt seit diesem Frühjahr auch der vormalige AfD-Bundestagsabgeordnete Uwe Kamann im Bundestag. Er war 2018 aus Partei und Fraktion ausgetreten.

Als parteilose Bundestagsabgeordnete sitzen zudem die ehemaligen sächsischen AfD-Mitglieder Lars Herrmann – er verließ Partei und Fraktion im Dezember 2019 – und Verena Hartmann im Plenum. Sie trat aus Partei und Fraktion im Januar dieses Jahres aus und begründete dies mit dem zunehmenden Einfluss des rechten »Flügels«.

Redaktioneller Hinweis: In einer späteren Fassung dieses Textes wurde die Ergänzung eingefügt, dass die AfD laut Bundestagspressestelle neben dem Sitz im Verteidigungsausschuss auch zwei weitere Sitze im Rechts – und Verkehrsausschuss abgeben muss. Alle drei Sitze gehen an CDU/CSU.

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