Unterstützung durch Goal AG Sechs Gönner gaben 44.500 Euro für den Hilfs-Wahlkampf von Guido Reil

Die Schweizer Goal AG half nicht nur AfD-Chef Meuthen im Landtagswahlkampf, sondern auch dem NRW-Politiker Guido Reil. Dem SPIEGEL liegen neue Details zur Unterstützung durch die PR-Agentur vor.
Guido Reil

Guido Reil

Foto: Matthias Balk/ dpa

Guido Reil kandidiert auf dem zweiten Platz der Europaliste der AfD, gleich hinter Parteichef Jörg Meuthen. Beide wollen im Mai ins künftige Europaparlament einziehen - beide haben derzeit allerdings ein Problem: In ihren jeweiligen Landtagswahlkämpfen wurden sie von der Schweizer PR-Agentur Goal AG mit Wahlwerbung unterstützt.

Die Goal AG hatte in der Vergangenheit die AfD in Landtagswahlkämpfen mit kaum von offizieller AfD-Werbung zu unterscheidenden Maßnahmen begleitet, ihre Tätigkeit wurde erst durch Medienberichte, auch im SPIEGEL, aufgedeckt. Im Verdacht steht seitdem eine illegale Parteienfinanzierung, die von der Bundestagsverwaltung seit Längerem geprüft wird.

Jörg Meuthen

Jörg Meuthen

Foto: JENS SCHLUETER/EPA-EFE/REX

Im Fall von Meuthen leistete die Goal AG in dessen baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 Hilfe im Gegenwert von 89.800 Euro, unter anderem durch Inserate, Wahlplakate, Flyer und grafische Leistungen, wie Meuthen und die Bundestagsverwaltung in dieser Woche bestätigten. Auch dem AfD-Kandidaten Guido Reil hatte die Goal AG im nordrhein-westfälischen Landtagswahlkampf 2017 mit ähnlichen Maßnahmen geholfen.

Wie die Bundestagsverwaltung dem SPIEGEL in einer Mail mitteilte, beläuft sich der Gegenwert der Goal AG im Falle von Reil auf 44.500 Euro. Diese Summe wurde auch von der AfD am Mittwoch bestätigt. Der Partei liegt zudem die mutmaßliche Zahl der Finanziers vor, die Gelder an die PR-Agentur gegeben haben sollen.

"Es geht im Fall von Herrn Reil um sechs Unterstützer, die der Goal AG Geld zu Verfügung gestellt haben, um wiederum Herrn Reil zu unterstützen", bestätigte ein AfD-Parteisprecher dem SPIEGEL am Mittwoch.

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Meuthen hatte in seinem Fall die Zahl von "wohl zehn" Personen genannt, die die PR-Agentur mit Beträgen zwischen 6.000 und 9.700 Euro unterstützt hätten. Dies habe ihm der Chef der PR-Agentur, Alexander Segert, im August 2018 mitgeteilt, so Meuthen kürzlich in der "Welt". Die Namen wollte Meuthen aus juristischen Gründen nicht nennen.

Im Falle von Guido Reil wurde dem SPIEGEL am Mittwoch zudem bekannt, wie sich die Hilfsgelder der Goal AG für den NRW-Wahlkampf 2017 im Einzelnen aufteilten:

  • 18.100 Euro wurden demnach für den Druck und Versand von Briefen ausgegeben
  • 16.500 Euro für den Druck und den Aushang von Plakaten
  • 3.300 Euro für Grafik-Leistungen
  • 6.600 Euro entfielen auf die Mehrwertsteuer.

Sowohl Meuthen als auch Reil hatten im Zusammenhang mit der Goal AG erklärt, bei der PR-Agentur einst "Freistellungserklärungen" unterzeichnet zu haben. Im Falle von Meuthen durfte die Goal AG sein Foto und Daten zu seiner Person anschließend für werbende Zwecke verwenden.

Wegen der mutmaßlich illegalen Wahlkampfhilfen läuft seit Monaten ein Verfahren bei der dafür zuständigen Bundestagsverwaltung. Jüngst wurde bekannt, dass die Bundestagsverwaltung im Falle von Meuthen und Reil die Partei mit sogenannten Vorankündigungen über mögliche Strafzahlungen informiert hat.

Im Falle Reil geht es um eine Summe in Höhe von über 100.000 Euro, im Falle Meuthen um 280.000 Euro. Die genaue Höhe einer möglichen Strafe gegen die Partei steht derzeit noch nicht fest. Die Bundestagsverwaltung verwies darauf, dass die Verfahren noch nicht abgeschlossen seien. Wegen der möglichen Strafzahlungen hatte der Bundesvorstand der AfD kürzlich beschlossen, die Summe von rund einer Million Euro vorsorglich zurückzulegen.

Die Vorgänge um Meuthen und Reil sind nicht die einzigen, die die AfD derzeit beschäftigen. Hinzu kommen die Ungereimtheiten um Schweizer Spenden in Höhe von rund 132.000 Euro für den Kreisverband der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel. Hierbei soll es sich nach AfD-Angaben angeblich um 14 Einzelspender handeln. Die Staatsanwaltschaft Konstanz, die in dem Fall ermittelt, hat allerdings Zweifel an dieser Version.

Auffallend ist, dass die von der Partei angegebenen Summen der angeblichen Einzelfinanziers sowohl im Fall Weidel als auch bei Meuthen und Reil jeweils unter der Grenze von 10.000 Euro liegen. Nach dem deutschen Parteiengesetz müssen nämlich die Parteien Spenden, die in einem Kalenderjahr den Gesamtwert von 10.000 Euro überschreiten, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Zuwenders in ihrem jeweiligen Rechenschaftsbericht angeben.

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