AfD-Parteichef Meuthen AfD droht weitere Zahlung in Höhe von 280.000 Euro

AfD-Politiker Jörg Meuthen
Foto: Michael Kappeler/ dpaDie AfD kommt wegen dubioser und mutmaßlich illegaler Wahlkampfhilfen der Schweizer Goal AG nicht zur Ruhe. So droht der Partei möglicherweise eine weitere Strafzahlung von 280.000 Euro durch die Bundestagsverwaltung.
Der neueste Betrag von 280.000 Euro, über den das ZDF zunächst berichtet hatte, wurde dem SPIEGEL am Montag aus AfD-Parteikreisen bestätigt. Dabei handelt es sich bei der in dem Schreiben genannten Summe zunächst um eine Vorankündigung der Bundestagsverwaltung und noch nicht um einen formalen Bescheid, wie weiter bekannt wurde. Die Partei hat nun rund vier Wochen Zeit, um dagegen Widerspruch einzulegen. Bislang hieß es dazu aus der AfD, dass die Partei sich notfalls auch mit einer Klage gegen die drohenden Strafzahlungen wehren wolle. Von der Bundestagverwaltung war bis zum Erscheinen dieses Artikels am Montagabend keine Stellungnahme zum neuesten Vorgang zu erhalten.
Meuthen räumt in der "Welt" Goal-AG Leistungen von 89.900 Euro ein
Am Montagabend veröffentlichte dann die Tageszeitung "Die Welt" auf ihrer Onlineseite ein Interview mit Meuthen. Darin räumte er erstmals ein, dass die Goal AG während der Landtagswahl 2016 in Baden-Württemberg Unterstützungsleistungen während seiner damaligen Kandidatur in Höhe von 89.800 Euro geleistet hat. "Diese Zahl weiß ich übrigens erst seit August 2018", sagte Meuthen. Die vom AfD-Chef angegebene Zahl bestätigte die Bundestagsverwaltung am Dienstag dem SPIEGEL.
Konkret nannte er folgende Zahlen: "Es waren gerundet für Inserate 27.000 Euro, für Flyer 17.000 Euro, für Plakate 41.000 Euro und für Grafik 5.000 Euro." Er habe damals eine "Freistellungserklärung" für die Goal AG unterzeichnet. Danach habe die Firma sein Foto und Daten für werbende Zwecke verwenden dürfen.
Der Fall von AfD-Chef Jörg Meuthen, der zusammen mit Alexander Gauland die Partei führt, beschäftigt die Bundestagverwaltung seit mehreren Monaten. Der Hintergrund sind jene Tätigkeiten der Schweizer PR-Agentur Goal AG. Die Agentur hatte in der Vergangenheit in der Schweiz für die rechtspopulistische "Schweizerische Volkspartei" (SVP) eine Gratiszeitung herausgegeben, mit dem Aufkommen der AfD wurde sie auch in Deutschland aktiv. So hatte die Goal AG 2016 nach Recherchen des ZDF-Magazins "Frontal21" im baden-württembergischen Landtagswahlkampf Anzeigen und Plakate für Meuthen finanziert, auch die damalige Website Meuthens wurde von ihr gestaltet.
Meuthen selbst hatte zu den Vorwürfen zunächst geschwiegen, im August 2017 dann im Gespräch mit der "Heilbronner Stimme" eingeräumt, dass er ein freundschaftliches Verhältnis zum Chef der Goal AG unterhält, dem deutschen PR-Berater Alexander Segert. Zugleich verwahrte sich Meuthen damals aber gegen den Eindruck, es handele sich um eine illegale Wahlkampffinanzierung. "Es gab keine Beauftragung von mir - und es war deswegen auch keine Spende. Ich habe nichts Unrechtes getan", sagte er damals.
Meuthen geht von zehn Unterstützern der Goal AG aus
Der "Welt" erklärte Meuthen nun am Montag in dem Interview zu seinem Fall, der Goal-AG-Chef Segert habe ihm im August 2018 erklärt, es habe wohl zehn Unterstützer gegeben, die die PR-Agentur mit Beträgen zwischen 6000 und 9700 Euro unterstützt habe. Es handele sich "durchweg um Deutsche im Sinne des Grundgesetzes beziehungsweise dem gleichgestellte Staatsbürger von EU-Mitgliedsländern". Namen dürfe er aus juristischen Gründen nicht nennen, so Meuthen.
Zugleich verwahrte sich der AfD-Chef mit Verweis auf ein Rechtsgutachten der Partei gegen die Sichtweise, bei seinem Vorgang handele es sich um Spenden im Sinne des Parteienrechts. Die AfD habe "null Einfluss auf diese Unterstützungsleistungen, mehr noch, die Partei hat nicht einmal davon gewusst". Schon daher könne es sich "gar nicht um eine Parteispende handeln", so Meuthen.
Bereits erste Rückzahlung im August
Der Fall der Goal AG hatte bereits im Sommer Schlagzeilen gemacht: Von sich aus überwies die AfD im August 2018 an die Bundestagsverwaltung einen Gegenwert der Wahlwerbung von der Goal AG zurück - insgesamt 5352,25 Euro. Offenbar für die damals im baden-württembergischen Wahlkampf geschalteten Zeitungsanzeigen. Ein Sprecher der Bundestagsverwaltung erklärte damals dem SPIEGEL, die Partei habe das Geld "ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung" und rein "vorsorglich" überwiesen.
Die Goal AG steckt auch hinter dem "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten", der seit 2016 in mehreren Landtagswahlkämpfen Wahlwerbung für die AfD betrieb, unter anderem durch Plakate und Gratiszeitungen. Im Sommer 2018, nachdem immer wieder in den Medien über die Vorgänge berichtet worden war, hatte der AfD-Bundesvorstand dem Verein und der Goal AG untersagt, das Logo und Corporate Design der Partei zu verwenden und unter Nennung des Parteinamens zur Wahl der AfD aufzurufen.
Weiterer Fall: Europaabgeordneter Guido Reil
Neben Meuthen beschäftigt die Bundestagsverwaltung auch die Verbindungen der Goal AG zum AfD-Politiker Guido Reil, der hinter Meuthen auf Platz zwei der Europaliste kandidiert. 2017 wurde durch den Recherchedienst "Correctiv" und das ZDF-Magazin "Frontal21" öffentlich, dass die Schweizer Agentur dem AfD-Neuling - er war früher in der SPD - im nordrhein-westfälischen Wahlkampf geholfen hatte, unter anderem mit Wahlplakaten in seiner Heimatstadt Essen. Die Recherchen von "Correctiv" hatten letztlich auch den Weg zu weiteren Nachforschungen im Falle Meuthen geebnet.
Reil schätzte den Gegenwert der Kampagne damals selbst auf "um die 50.000 Euro". Seitdem steht diese Summe im Raum, die Bundestagsverwaltung konkretisierte am Dienstag gegenüber dem SPIEGEL diese Zahl nunmehr: Im Falle von Reil gehe es um einen Gegenwert in Höhe von 44.500 Euro.

Guido Reil, Europakandidat der AfD
Foto: Matthias Balk/ dpaZuletzt hatten "NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung" berichtet, Reil müsse mit einer Strafzahlung an den Bundestag in Höhe von 100.000 Euro rechnen. Die zuständige Abteilung für Parteienfinanzierung im Bundestag geht demnach davon aus, dass Reil durch die illegale Parteienfinanzierung im NRW-Landtagswahlkampf profitiert hat - durch Werbeplakate und Flyer, also Sachleistungen.
Wie aus dem Bericht der Bundestagsverwaltung hervorgehen soll, hat die Verwaltung die AfD in einem Schreiben vorab über die drohende Strafzahlung im Falle Reil informiert. Allerdings handelt es sich bei dem Schreiben noch nicht um einen formalen Bescheid, sondern um eine Bitte zu einer letzten Anhörung. Der Bundestag hatte sich im Fall Reil nicht offiziell geäußert, ein Sprecher erklärte lediglich, das Verfahren sei "noch nicht abgeschlossen".
Weiter in der Prüfung: Spenden an den Kreisverband von Alice Weidel
Die Fälle Meuthen und Reil sind nicht die einzigen. Zuletzt wurde durch Recherchen von SPIEGEL und "Report Mainz" bekannt, dass die AfD dem Bundestag in der Affäre um umstrittene Wahlkampfspenden in Höhe von 130.000 Euro für den Kreisverband von AfD-Fraktionschefin Alice Weidel aus der Schweiz offenbar eine zumindest in Teilen falsche Spenderliste übermittelt hatte.
Der AfD-Bundesvorstand nimmt die Vorgänge ernster als es zunächst öffentliche Bekundungen aus der Partei vermuten ließen. Ende Februar tagte das Gremium auch zum Thema Finanzen und verbreitete eine offizielle Erklärung, in der es hieß, man arbeite "in allen zu klärenden Fragen der Finanzierung" der Partei kooperativ mit der Bundestagsverwaltung zusammen. Alle Anfragen der Bundestagsverwaltung würden auch weiterhin vollständig, fristgerecht und auf Basis des der Partei verfügbaren Kenntnisstandes beantwortet. "Es liegt im ureigensten Interesse unserer Partei, dass alle derzeit offenen Fragen vollständig geklärt werden", so die Mitteilung des AfD-Bundesvorstands.