Rechtsextremismus-Verdacht Verwaltungsgericht untersagt Verfassungsschutz vorerst Beobachtung der AfD

Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst, die AfD als Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten. Das bestätigte ein Gerichtssprecher dem SPIEGEL.
AfD-Politiker Meuthen, Höcke, Gauland (Archivfoto von 2019)

AfD-Politiker Meuthen, Höcke, Gauland (Archivfoto von 2019)

Foto:

Stefan Boness / imago images/IPON

Es ist eine Schlappe für das Bundesamt für Verfassungsschutz: Die Behörde darf die gesamte AfD nicht als Rechtsextremismus-Verdachtsfall einstufen und beobachten – zumindest vorerst. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, wie ein Sprecher auf SPIEGEL-Anfrage bestätigte. Die Entscheidung gilt bis zum Abschluss eines Eilverfahrens in der Frage.

Hintergrund des aktuellen Beschlusses ist, dass die Einstufung der gesamten AfD als »Verdachtsfall« öffentlich geworden war, obwohl der Verfassungsschutz zugesagt hatte, bis auf Weiteres stillzuhalten. Die Beobachtung der Gesamtpartei war am Mittwoch durch Medienberichte bekannt geworden, auch der SPIEGEL hatte dies gemeldet.

Das Verwaltungsgericht gab einem erneuten Antrag der AfD auf Erlass einer Zwischenentscheidung, eines sogenannten Hängebeschlusses, statt. Eine Prüfung in der Sache selbst habe für diesen Beschluss keine Rolle gespielt, teilte das Gericht mit.

»In unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen«

In einer Pressemitteilung des Gerichts heißt es, durch das Bekanntwerden der Einordnung als Verdachtsfall werde »in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen«.

Bis zu einer Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren dürfe das Bundesamt die Partei daher nicht als »Verdachtsfall« einstufen oder behandeln. Durch das Bekanntwerden sei bereits jetzt »derart tief in die Chancengleichheit der Parteien eingegriffen worden«, dass eine drohende nachrichtendienstliche Überwachung für die Mitglieder der AfD derzeit nicht hinnehmbar sei.

Verantwortlich zu machen für das Informationsleck sei das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), befand das Gericht. Die Behörde habe mindestens »nicht hinreichend dafür Sorge getragen«, dass die Beobachtung nach außen drang.

Das Gericht habe sich in dem laufenden Eilverfahren darauf verlassen, dass »jegliche Information der Öffentlichkeit« unterbleibe. Doch dann sei die Einstufung der AfD als Verdachtsfall in »einer dem BfV zurechenbaren Weise« an die Medien »durchgestochen« worden, so das Gericht.

Die AfD hatte dem Verfassungsschutz vorgeworfen, eine Einstufung als Rechtsextremismus-Verdachtsfall und das Durchsickern der Information sei politisch motiviert. Nun fühlt sich die Parteispitze bestätigt.

AfD-Vorsitzende Chrupalla und Meuthen reagieren erfreut

Der Co-Vorsitzende Jörg Meuthen sprach davon, das Gericht habe die Behörde »abgewatscht«. Der Verfassungsschutz unter dessen Präsidenten Thomas Haldenwang müsse sich nun überlegen, ob er sich weiterhin politisch instrumentalisieren lassen wolle. Die AfD werde auch weiterhin alle Rechtsmittel ausschöpfen, um gegen den »rechtswidrigen Umgang« des Bundesamtes mit der AfD vorzugehen. »Dass unsere Erfolgsaussichten dabei gut sind, hat der heutige Tag bewiesen«, so Meuthen.

Meuthens Co-Vorsitzender Tino Chrupalla sprach davon, die Nachricht über die Einstufung sei ein »gezielter Eingriff in den Parteienwettbewerb mit staatlichen Mitteln unmittelbar vor einer Landtagswahl« gewesen. Das sei ein »unglaublicher und in der Geschichte der Bundesrepublik einmaliger Vorgang mit dem Ziel, die AfD als größte Oppositionspartei im Wahlkampf entscheidend zu benachteiligen.«

Am 14. März sind Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz.

Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang hatte in einer internen Schalte den Länderkollegen die Einstufung als Verdachtsfall bekannt gegeben. Öffentlich gab es jedoch keine Mitteilung dazu. Auf Presseanfragen äußerte sich das Amt nicht. Nachdem die Maßnahme am Mittwoch dennoch bekannt geworden war, hatten parteiübergreifend zahlreiche Politiker die Entscheidung der Behörde begrüßt.

Der Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts ist anfechtbar, über eine Beschwerde müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

wow/sev
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten