Alice Weidels Spendenaffäre
AfD will gegen Strafbescheid klagen
Wegen dubioser Zuwendungen an den Kreisverband von Fraktionschefin Weidel hat die Bundestagsverwaltung fast 400.000 Euro Strafe gegen die AfD verhängt. Dagegen will die Partei gerichtlich vorgehen.
AfD-Fraktionschefin Weidel: Partei zieht gegen Strafzahlung vor Gericht
Foto: AXEL SCHMIDT/ REUTERS
Die AfD will mit einer Klage gegen eine Strafzahlung für eine rechtswidrig erhaltene Spende an den Kreisverband der heutigen Vorsitzenden der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, vorgehen. Nach SPIEGEL-Informationen einigte sich die Parteispitze am Montag mit großer Mehrheit darauf, vor dem Verwaltungsgericht gegen den Strafbescheid der Bundestagsverwaltung zu klagen, der in der vergangenen Woche zugestellt worden war. Es gab drei Enthaltungen, darunter auch von Co-Parteichef Jörg Meuthen.
Zuerst hatte die Nachrichtenagentur dpa über die Entscheidung des Parteivorstands berichtet. Von Juli bis September 2017 waren nach Angaben des Bundestags auf das Geschäftskonto des AfD-Kreisverbands Bodensee Spenden in Höhe von rund 132.000 Euro von Schweizer Konten eingegangen. Es handelte sich demnach dabei um mehrere Einzelüberweisungen.
Nach Auffassung der Bundestagsverwaltung liegt ein Verstoß gegen das im Parteiengesetz verankerte Verbot vor, Spenden anzunehmen, die im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und bei denen der Spender nicht feststellbar ist. Wie in solchen Fällen üblich soll die AfD eine Strafe in Höhe des dreifachen Satzes dieser unerlaubten Spende zahlen – rund 396.000 Euro. (Mehr dazu lesen Sie hier.)
Die AfD hatte zwar eine Spenderliste vorgelegt. Im Juni 2019 teilte sie der Bundestagsverwaltung zufolge dann aber mit, »dass mittlerweile acht angebliche Spender gegenüber der Staatsanwaltschaft Konstanz erklärt hätten, nicht gespendet zu haben«. Die Partei erklärte gegenüber der Bundestagsverwaltung demnach weiter, sie verfüge daher »nicht über belastbare Erkenntnisse, wer der wahre Spender sei«.
In dem Schreiben des Bundestags an die AfD heißt es, in Kontounterlagen, die von der Schweizer Justiz sichergestellt worden seien, werde der tatsächliche Spender genannt. Der Geschäftsmann habe sich auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft Konstanz, die in der Sache ermittelt, zu dem Vorgang nicht geäußert. Die AfD sieht sich trotzdem im Recht – unter anderem, weil der Kreisverband das Geld später zurücküberwiesen hatte.
Mehrere Strafbescheide der Bundestagsverwaltung
Die Bundestagsverwaltung hatte in der vergangenen Woche mehrere Strafbescheide gegen die AfD verhängt, unter anderem wegen einer als illegal eingestuften Zahlung für Weidels Wahlkampf. Zudem erging ein Sanktionsbescheid über gut 108.000 Euro wegen der Finanzierung des rechten Kongresses »Europäische Visionen – Visionen für Europa« am 13. Februar 2016. Organisiert hatte ihn der damalige Chef des nordrhein-westfälischen Landesverbands, Marcus Pretzell.
Wie der SPIEGEL im Juni 2017 aufgedeckt hatte, war ein Teil der Veranstaltungskosten aus undurchsichtigen Quellen über die Schweizer PR-Firma Goal AG finanziert worden. Diese Finanzierung wertete die Bundestagsverwaltung ebenfalls als illegale Parteispende.
Zudem erhielt die AfD in der vergangenen Woche einen Strafbescheid über 72.363 Euro. Das zuständige Kontrollreferat der Bundestagsverwaltung monierte, die Partei habe in ihren Rechenschaftsberichten 2017 und 2018 Sachspenden im Wert von 36.181,50 Euro verschwiegen.