Rechtsaußenpolitiker Gericht weist Kalbitz' Antrag gegen Rauswurf aus der AfD zurück

Mit seinem Antrag gegen Parteiausschluss gescheitert: Andreas Kalbitz (Archivfoto)
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Das Berliner Kammergericht hat einen Eilantrag des Brandenburger Landtagsabgeordneten und früheren AfD-Landesvorsitzenden Andreas Kalbitz gegen seinen Rauswurf aus der AfD zurückgewiesen. Damit kann der 48-Jährige seine Rechte als Parteimitglied weiterhin nicht ausüben.
Der 7. Zivilsenat am Kammergericht wies am Freitag die Berufung des ehemaligen Brandenburger AfD-Partei- und Fraktionschefs gegen die vorherige Ablehnung eines Eilantrags durch das Berliner Landgericht ab, die im vergangenen Sommer erfolgt war. Damit hatte der Eilantrag des 48-Jährigen, mit dem er erreichen wollte, dass die AfD ihm bis zu einem etwaigen Hauptsacheverfahren alle sich aus einer Mitgliedschaft ergebenden Rechte »uneingeschränkt belässt«, auch in zweiter Instanz kein Erfolg.
Über die Klage von Kalbitz gegen den Bundesvorstand soll nun das Berliner Landgericht in einer Hauptverhandlung entscheiden. Für dieses Verfahren ist bislang aber noch kein Termin angesetzt.
Ausführungen des Parteischiedsgerichts zum Ausschluss »in jeder Hinsicht nachvollziehbar«
Das Kammergericht betonte in der mündlichen Urteilsbegründung, dass es die Entscheidung des Parteischiedsgerichts wegen der Parteifreiheit nur eingegrenzt prüfen könne. Die ordentlichen Gerichte besäßen angesichts der Bedeutung und Stellung der Parteien im Grundgesetz nur eine eingeschränkte Kontrolldichte.
Aus Sicht des Senats sei die Entscheidung des AfD-Bundesschiedsgerichts vom Sommer – es hatte die Entscheidung des AfD-Bundesvorstands vom Mai bestätigt – »weder evident unrechtlich noch missbräuchlich«, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Haferanke. Die Ausführung des Parteigremiums zur Beendigung der Parteimitgliedschaft sei »in jeder Hinsicht nachvollziehbar«.
Zu Beginn der rund einstündigen Verhandlung hatte der Senat den streitenden Parteien einen Vergleichsvorschlag vorgelegt. Danach sollte Kalbitz den Spruch des AfD-Bundesschiedsgerichts und damit das Erlöschen seiner Parteimitgliedschaft endgültig akzeptieren. Im Gegenzug sollte die AfD dem 48-Jährigen seine seit 2013 gezahlten Mitgliedsbeiträge zurückerstatten.

Kammergericht Berlin am 22. Januar 2021: Der Vorsitzende Richter des 7. Zivilsenats, Wolfgang Haferanke (Mitte), links der Anwalt von Kalbitz, Andreas Schoemaker
Foto: Soeren Stache / dpaWährend der Prozessbevollmächtigte des AfD-Bundesvorstands, Joachim Steinhöfel, den Vergleich akzeptierte, lehnte der Anwalt von Kalbitz, Andreas Schoemaker, dies nach kurzer telefonischer Rücksprache – weder Kalbitz noch ein Mitglied der AfD-Führung war bei der Verhandlung anwesend – mit seinem Mandanten ab. Daraufhin erfolgte das Urteil.
Auch in erster Instanz hatte das Landgericht im vergangenen August den Eilantrag von Kalbitz auf vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen. Die damalige 43. Zivilkammer erklärte zur Begründung, sie habe nicht feststellen können, dass der Beschluss des AfD-Bundesvorstands vom Mai 2020 zur Beendigung der Mitgliedschaft von Kalbitz in der AfD evident rechtswidrig gewesen sei.
Als Grund für den Ausschluss hatte der AfD-Bundesvorstand im vergangenen Mai in seiner mit knapper Mehrheit durch Co-Parteichef Jörg Meuthen herbeigeführten Entscheidung angegeben, dass Kalbitz bei seinem Parteieintritt im Jahr 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen »Heimattreuen Deutschen Jugend« (HDJ) und bei den Republikanern nicht angegeben habe. Kalbitz sitzt derzeit als parteiloser Abgeordneter in den Reihen der AfD-Landtagsfraktion in Potsdam.
Anwalt der AfD spricht von »Sieg auf der ganzen Linie«
Der Anwalt der AfD, Joachim Steinhöfel, bezeichnete die Entscheidung des Kammergerichts als »Sieg auf der ganzen Linie«. Der Anwalt von Kalbitz zeigte sich hingegen enttäuscht. »Wir haben in vielen Punkten eine andere Auffassung«, sagte Schoemaker. Das Hauptsacheverfahren am Berliner Landgericht sei aber noch anhängig. Er sei sich sicher, dass die Frage der AfD-Parteimitgliedschaft von Kalbitz schlussendlich vom Bundesgerichtshof entschieden werde.
Laut Kalbitz Anwalt war ein Antrag für ein Verfahren in der Hauptsache bereits am 21. Oktober vergangenen Jahres eingereicht worden. Unklar blieb allerdings vor dem Kammergericht, ob Kalbitz bereits die Kostenvorschuss-Anforderung für dieses Verfahren bezahlt hat, was für die Bearbeitung durch das Gericht unabdingbar ist. Sein Anwalt erklärte vor dem Kammergericht, sein Mandant habe ihm »mündlich« erklärt, dass dies geschehen sei. Der Anwalt der AfD erklärte vor dem Kammergericht, bislang sei bei ihm noch kein Antrag auf ein Hauptsacheverfahren zugegangen.
Mit einer baldigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist ohnehin nicht zu rechnen. Der Rechtsvertreter der AfD, Steinhöfel, erklärte am Rande der Verhandlung dem SPIEGEL, es könne möglicherweise mehrere Jahre dauern, bis es zu einer Entscheidung komme.