Angebliche Finanzierung von Clinton-Wahlkampf AfD muss Falschmeldung richtigstellen

AfD-Politiker Pazderski
Foto: Hauke-Christian Dittrich/ dpaDas Bundesumweltministerium (BMU) hat sich in einem Rechtsstreit vor dem Berliner Landgericht gegen die AfD durchgesetzt. Nach einem Urteil der Zivilkammer 27 des Gerichts vom 5. Juli, das dem SPIEGEL vorliegt, ist die Partei zu einer Richtigstellung auf ihrer Homepage verpflichtet.
Der Berliner AfD-Chef Georg Pazderski, auch Mitglied des Bundesvorstands seiner Partei, hatte im November 2016 auf der AfD-Homepage und anschließend in einer Presseerklärung behauptet, die Bundesregierung beziehungsweise das Umweltministerium hätten den Wahlkampf von US-Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton mitfinanziert. Per Unterlassungserklärung hatte das BMU bereits im Dezember 2016 eine Löschung dieser Meldung erwirkt, nun muss die AfD sie auch richtigstellen.
"Jetzt kommt heraus, dass das Umweltministerium mehrere Millionen Steuergelder in den Clinton-Wahlkampf gesteckt hat", hatte Pazderski seinerzeit erklärt. "Nach Überzeugung der Kammer steht fest, dass diese Tatsachenbehauptung unwahr ist", heißt es nun in der Urteilsbegründung.
Für die Richtigstellung verlangt das Landgericht folgende Formulierung: "Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat keinerlei Zahlungen zur Unterstützung des Wahlkampfs von Hillary Clinton als US-Präsidentschaftskandidatin geleistet. Vielmehr hat es allein zeitlich vor dem Wahlkampf ein Projekt der Hillary-Clinton-Stiftung in Afrika unterstützt, bei dem die geleisteten Mittel ausschließlich projektbezogen verwendet wurden."
Landgericht spricht von "schwerwiegendem Vorwurf"
Laut dem 21-seitigen Urteil handelt es sich bei der aufgestellten Behauptung um einen "schwerwiegenden Vorwurf", der geeignet gewesen sei, "das Vertrauen in die Arbeit des Ministeriums und dessen Funktionsfähigkeit zu gefährden".
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten - also der Berliner AfD-Landeschef Pazderski sowie die Bundespartei - je zur Hälfte zu tragen. Eine Berufung ist möglich.