Rebellische Fraktion Merkel könnte die Vertrauensfrage stellen - was heißt das?

FDP-Chef Lindner fordert Kanzlerin Merkel auf, die Vertrauensfrage zu stellen. Die lehnt zwar ab. Aber was würde dieser Schritt bedeuten?
Angela Merkel

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Foto: Bernd von Jutrczenka/ dpa

Vor der Abstimmung appellierte Angela Merkel noch einmal an die Unionsabgeordneten. "Deshalb brauche ich oder wünsche mir Volker Kauder als Fraktionsvorsitzenden, damit ich eine stabile Grundlage habe, die Arbeit für Deutschland auszuführen", sagte die Kanzlerin in der Sitzung am Dienstagnachmittag laut Teilnehmern.

Ohne Erfolg. Die CDU/CSU-Parlamentarier stimmten gegen Merkels Vertrauten Kauder und wählten den Finanzexperten und bisherigen Fraktionsvize Ralph Brinkhaus zum Vorsitzenden der Fraktion. Merkel räumte ihre Niederlage prompt ein: "Das ist eine Stunde der Demokratie, in der gibt es auch Niederlagen, und da gibt es nichts zu beschönigen."

Im Video - wie Angela Merkel ihre Niederlage einräumte:

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In der Opposition geht dieses Eingeständnis manch einem nicht weit genug. FDP-Chef Christian Lindner forderte Merkel auf, einen verfassungsrechtlichen Hebel zu betätigen: "Frau Merkel wäre gut beraten, die Vertrauensfrage zu stellen", sagte Lindner am Abend nach der Abstimmung. Die Wahl Brinkhaus' sei ein Beleg dafür, dass die Autorität der Bundeskanzlerin mit enormem Tempo erodiere.

Merkel sieht trotz ihrer Niederlage keine Notwendigkeit, die Vertrauensfrage zu stellen. "Ein ganz klares Nein", antwortete ihr Sprecher Steffen Seibert auf eine entsprechende Frage. Auch Brinkhaus wies die Forderung zurück: "Das ist Blödsinn", sagte der neue Fraktionschef im ZDF. Die Wahl sei ein interner Vorgang gewesen, der nicht überbewertet werden sollte. Er wolle der Fraktion zwar mehr Autonomie gegenüber der Regierung verschaffen, Merkel aber weiterhin unterstützen.

Fest steht allerdings: Die "stabile Grundlage" für ihre Arbeit, um die die CDU-Chefin vor der Abstimmung warb, wurde ihr von der Mehrheit der Unionsabgeordneten versagt. Sollte Merkels Rückhalt in der Fraktion weiter schwinden, könnte sich die Kanzlerin tatsächlich dazu veranlasst sehen, die Vertrauensfrage zu stellen. Das Grundgesetz sieht diesen Mechanismus für den Fall vor, dass ein Bundeskanzler zu der Einschätzung kommt, dass er - in den Worten des Bundesverfassungsgerichts - "eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag".

Das Grundgesetz und die Vertrauensfrage

In Artikel 68 des Grundgesetzes  heißt es:

"Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt."

Die Vertrauensfrage ist ein Mittel des Regierungschefs, sich der Mehrheit des Parlaments zu versichern. Spricht die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten dem Kanzler das Vertrauen aus, setzt die Regierung ihre Arbeit fort.

Findet der Antrag nicht die Zustimmung der Mehrheit, sind mehrere Szenarien möglich:

  • Der Bundespräsident kann auf Vorschlag des Bundeskanzlers den Bundestag auflösen. In diesem Fall finden innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen statt.
  • Der Bundespräsident ist allerdings nicht zur Auflösung des Parlaments verpflichtet. Lehnt er diese ab, ist der Bundeskanzler genötigt, sich eine neue Mehrheit zu suchen, die Arbeit an der Spitze einer Minderheitsregierung fortzusetzen oder zurückzutreten.
  • Schließlich kann der Bundestag auch mit einer absoluten Mehrheit einen neuen Kanzler wählen.

Schlüssel zu Neuwahlen und Disziplinierungsinstrument

In der Geschichte der Bundesrepublik wurde die Vertrauensfrage bislang fünfmal gestellt. In drei Fällen wollten die Bundeskanzler absichtlich die Abstimmung verlieren, um Neuwahlen herbeizuführen. In zwei Fällen nutzten sie den Antrag als Druckmittel, um ihre Koalition auf Linie zu bringen.

Die drei absichtlich verlorenen Vertrauensfragen:

  • 1972 stellte Willy Brandt (SPD) den Antrag. Hintergrund war die schwindende Zustimmung der Abgeordneten für seine Ostpolitik.
  • Zehn Jahre später war es Helmut Kohl (CDU). Dieser war nach einem Misstrauensvotum gegen seinen Vorgänger Helmut Schmidt (SPD) von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags zum neuen Kanzler gewählt worden. Mit den Neuwahlen suchte Kohl die Legitimation durch die Wähler.
  • 2005 stellte Gerhard Schröder (SPD) nach mehreren Niederlagen bei Landtagswahlen die Vertrauensfrage. Auch hier kam es zu Neuwahlen. Anders als Brandt und Kohl vor ihm verlor Schröder die Bundestagswahl aber.

Weil im Hintergrund stets die Möglichkeit der Bundestagsauflösung steht, dient die Vertrauensfrage einem Regierungschef aber auch als Druckmittel zur Disziplinierung seiner Koalition. Der Kanzler kann die Abgeordneten vor die Wahl stellen: zwischen ihm selbst und seiner Politik einerseits und Neuwahlen andererseits. Letztere sind für viele Parlamentarier nicht sonderlich attraktiv, weil ihnen der vorzeitige Verlust ihres Mandats droht.

In der Geschichte der Bundesrepublik brachten in zwei Fällen Bundeskanzler mit der Vertrauensfrage ihre Koalition auf Linie. Beide waren Sozialdemokraten:

  • 1982 stellte Schmidt den Antrag.
  • 2001 war es Schröder. Er verband die Vertrauensfrage mit der Zustimmung des Bundestags zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan.

Beide Kanzler gewannen die Abstimmung.

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