Range-Rauswurf Merkel sichert Maas ihre "volle Unterstützung" zu

Justizminister Maas kann sich weiterhin auf die Rückendeckung der Kanzlerin verlassen. Gegen den Rauswurf von Generalbundesanwalt Range in der Netzpolitik.org-Affäre hat sie keine Einwände.
Kanzlerin Merkel im Kanzleramt (Archivbild): Keine Einwände gegen die Entlassung

Kanzlerin Merkel im Kanzleramt (Archivbild): Keine Einwände gegen die Entlassung

Foto: Rainer Jensen/ picture alliance / dpa

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat keine Einwände gegen die Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range durch Justizminister Heiko Maas (SPD). Regierungssprecherin Christiane Wirtz versicherte, dass Maas in dieser Frage die volle Unterstützung der Kanzlerin genieße.

Maas hatte am Dienstag die sofortige Versetzung von Range in den Ruhestand angekündigt, weil das "Vertrauen in seine Amtsführung nachhaltig gestört" sei. Hintergrund sind die Ermittlungen gegen Journalisten des Blogs Netzpolitik.org wegen Landesverrats (Lesen Sie hier alle Fakten zu dem Fall). Range hatte dem Justizministerium vorgeworfen, auf die Ermittlungen Einfluss zu nehmen.

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Merkel hatte in der Causa Maas bereits am Montag ihre Unterstützung zugesagt. Maas hatte sich zuvor von den Ermittlungen distanziert und den Vorwurf des Landesverrats gegen die Journalisten bezweifelt - Merkel folgte in einem Statement seiner Einschätzung. Maas hatte sich im Vorfeld der Range-Entlassung das Einverständnis der Kanzlerin eingeholt; so sieht es die Geschäftsordnung der Bundesregierung vor.

Am Mittwoch war Range zunächst weiter im Amt. Ein Sprecher des Justizministeriums sagte, vollzogen sei die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erst mit Überreichung der Ruhestandsurkunde. "Das ist bisher nicht passiert", sagte der Sprecher. Die Urkunde muss von Bundespräsident Joachim Gauck unterzeichnet werden.

Das Ermittlungsverfahren gegen das Internetportal läuft nach Angaben des Ministeriumssprechers weiter. Über den Fortgang entscheide allein der Generalbundesanwalt nach Recht und Gesetz. Spielraum für eine Weisung des Justizministers gebe es nicht.

vks/Reuters/AFP
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