Angriffskrieg-Vorbereitung Keine Ermittlungen gegen Schröder
Karlsruhe - Es gebe keine hinreichenden Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht begründen könnten, teilte Nehm am Freitag mit. Die PDS und mehrere Bürger hatten Anzeige erstattet, weil Deutschland den USA Überflug-, Bewegungs- und Transportrechte gewährt hat und sich an Awacs-Aufklärungsflügen in der Türkei beteiligt. Die FDP-Fraktion will mit einer Verfassungsklage einen Bundestagsbeschluss zu den Awacs-Einsätzen erzwingen.
Nach den Worten der Bundesanwaltschaft muss Paragraf 80 des Strafgesetzbuchs, der für die Vorbereitung eines Angriffskriegs Lebenslang oder Haft nicht unter zehn Jahren vorsieht, einschränkend ausgelegt werden. "Der Tatbestand setzt voraus, dass die Bundesrepublik Deutschland als Krieg führende staatliche Macht unter Einsatz ihrer Streitkräfte oder in vergleichbar massiver Weise beteiligt ist." Die Vorschrift geht auf das Verbot des Angriffskriegs in Artikel 26 des Grundgesetzes zurück.
Die Regierung habe dagegen lediglich US-amerikanische Militäraktivitäten in Deutschland geduldet und ansonsten eindeutig erklärt, sich nicht an einem Militärschlag zu beteiligen. Die Awacs-Einsätze dienten ersichtlich dem Schutz der türkischen Staatsgrenze und seien deshalb keine von deutscher Seite betriebene völkerrechtswidrige Aggression. Die Frage, ob der US-amerikanische Militärschlag "ohne oder gegen den Willen des Sicherheitsrats" völkerrechtlich zulässig sei, müsse bei der Prüfung des Paragrafen 80 nicht entschieden werden, betonte die Bundesanwaltschaft.
Am Freitag ist zudem Strafanzeige gegen die CDU-Bundesvorsitzende Angela Merkel und den Vize der CDU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Schäuble, erstattet worden. Auch diese dürfte aber vor dem Hintergrund der Stellungnahme Nehms wenig Aussicht auf Erfolg haben. Nach Ansicht eines Greifswalder Anwalts hat Merkel wegen der Unterstützung des US-Ultimatums gegen den Irak zum Angriffskrieg aufgestachelt.