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Asylpolitik Baerbock spricht sich gegen weitere sichere Herkunftsstaaten aus

Sollte Deutschland in der Asylpolitik seine Liste sicherer Herkunftsstaaten erweitern? Außenministerin Baerbock stellt sich dagegen. Eine Änderung verteidigte sie jedoch.
Außenministerin Baerbock: Weg vom »Konstrukt der sicheren Herkunftsländer, das Länder plakativ menschenrechtlich abstempelt«

Außenministerin Baerbock: Weg vom »Konstrukt der sicheren Herkunftsländer, das Länder plakativ menschenrechtlich abstempelt«

Foto: Metodi Popow / IMAGO

Gilt ein Land als »sicherer Herkunftsstaat«, sind Abschiebungen dorthin deutlich leichter. Streit gibt es allerdings über die Frage, welche Länder so eingestuft werden – und ob die Liste erweitert werden soll. Außenministerin Annalena Baerbock hat entsprechende Forderungen nun zurückgewiesen.

»Aus innenpolitischen Gründen außenpolitisch mit dem Rasenmäher vorzugehen, halte ich für einen gewagten Ansatz«, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe und der französischen Zeitung »Ouest-France«. »Daher habe ich immer dafür geworben, von dem Konstrukt der sicheren Herkunftsländer, das Länder plakativ menschenrechtlich abstempelt, wegzukommen.«

Allerdings verteidigte die Außenministerin den Kabinettsbeschluss, Georgien und Moldau in die Liste solcher Länder aufzunehmen. Die beiden Staaten seien auf dem Weg in die EU und setzten dafür weitgehende Reformen bei Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten um. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Hintergrund von Baerbocks Äußerungen ist eine Forderung von CDU-Chef Friedrich Merz vom Wochenende. Er hatte verlangt, die Liste sicherer Herkunftsstaaten auch über Moldau und Georgien hinaus auszuweiten. Konkret nannte er Tunesien, Marokko, Algerien oder Indien als mögliche Kandidaten. »Diese Länder müssen als sichere Herkunftsländer anerkannt werden, damit wir sofort dorthin zurückführen können«, sagte Merz.

Baerbock entgegnete: »Offensichtlich sind die letzten Entwicklungen in Tunesien – darunter die Verhaftung prominenter Oppositioneller und die Aushöhlung der geltenden Verfassung – im bayerischen Wahlkampf an ihm vorbeigegangen.«

Allerdings gibt es auch in der Ampel Forderungen, die Liste zu erweitern. Dafür sprach sich jüngst etwa FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai aus. Er nannte ebenfalls Algerien, Marokko und Tunesien und forderte zudem, auch in Länder wie Afghanistan abzuschieben.

Sichere Herkunftsstaaten sind Staaten, bei denen davon ausgegangen wird, dass es dort im Regelfall weder Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gibt, und in denen der betroffenen Person in der Heimat kein ernsthafter Schaden droht. Aktuell gilt das für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Ghana, Senegal, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Nordmazedonien, Albanien, Kosovo und Montenegro.

Für Asylverfahren bedeutet die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat, dass Asylanträge laut Asylgesetz grundsätzlich als »offensichtlich unbegründet abzulehnen« sind, außer die Betroffenen können das Gegenteil beweisen. Das Recht auf eine individuelle Anhörung und Prüfung des Asylbegehrens bleibt jedoch unberührt.

Wird der Antrag zurückgewiesen, sind die Rechtsbehelfsfristen verkürzt. Die Betroffenen müssen in der Regel in Flüchtlingsunterkünften wohnen und dürfen keine Arbeit aufnehmen.

ulz/dpa