Anti-Nazi-Symbole Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Claudia Roth

Wegen eines antifaschistischen Ansteckers geht die Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen die Grünen-Vorsitzende Roth vor. Diese hatte mehrfach öffentlich einen Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz getragen: ein solches Symbol sei aber verboten- ob der Träger nun zustimme oder nicht, so die Begründung des Staatsanwalts.

Stuttgart - "Ich finde es wichtig, dass Ermittlungen gegen mich aufgenommen werden können", sagte Roth heute in Berlin. Roth hatte sich selbst bei der Staatsanwaltschaft am Landgericht Stuttgart angezeigt und will jetzt klären lassen, warum ein solcher Button strafbar sein soll. Bei dem Anstecker mit dem durchgestrichenen Hakenkreuz handele es sich doch "unschwer erkennbar" um ein Symbol gegen Rechtsextremismus, so die Grünen-Chefin.

Der neue Stuttgarter Oberstaatsanwalt Siegfried Mahler hatte Roth in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass sie sich möglicherweise einer Straftat schuldig mache, da sie ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen getragen habe. Bevor über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Roth entschieden werde, will die Staatsanwaltschaft eine obergerichtliche Entscheidung ähnlicher Verfahren abwarten, sagte eine Sprecherin.

Bereits Ende Mai hatte das Stuttgarter Oberlandesgericht eine Anklage gegen einen Versandhandel zugelassen, der anti-faschistische Symbole und Aufnäher vertreibt. Nach Meinung der Richter ist das Tragen von nationalsozialistischen Symbolen auch dann verboten, wenn die Täter dem Symbol nicht zustimmen. Vor dem Hintergrund dieses Verfahrens hatte auch Roth sich angezeigt. Der Geschäftsausschuss des Bundestages hat heute ihre Immunität aufgehoben.

abi/ddp/dpa

Verwandte Artikel

Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren