Antiterroraktion gegen »Reichsbürger« Verhaftete Richterin soll »vollständig aus dem Dienst entfernt« werden

»Brandgefährliche Person«: Bei dem Großeinsatz gegen mutmaßliche Rechtsterroristen wurde die Ex-AfD-Abgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkemann festgenommen. Künftig soll sie ihrem Beruf nicht mehr nachgehen dürfen.
Birgit Malsack-Winkemann saß für die AfD im Bundestag

Birgit Malsack-Winkemann saß für die AfD im Bundestag

Foto: Bernd von Jutrczenka / dpa

Die im Zuge der Antiterroraktion gegen die Reichsbürgerszene verhaftete Richterin und frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann muss sich einem Disziplinarverfahren stellen. Das Verfahren habe das Landgericht Berlin eingeleitet, sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) am Donnerstag dem RBB-Inforadio. (Alle Hintergründe zur Razzia gegen die »Reichsbürger« finden Sie hier .)

Zuvor hatte das Gericht bereits mitgeteilt, dass die 58-Jährige aus der für Bausachen zuständigen Zivilkammer 19a ausgeschieden sei. Für die Richterin werde es nun »physisch schwierig« sein, ihrem Beruf nachzugehen, sagte Senatorin Kreck. Sie wiederholte, dass die Senatsverwaltung alle Instrumente nutzen werde, um die Beschuldigte vollständig aus dem Richterdienst »zu entfernen«.

Justizsenatorin war nicht über Ermittlungen informiert

Entsprechende Schritte seien eingeleitet worden, sagte Kreck. So sei Berufung beim Dienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg eingelegt worden gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin. Dieses hatte es im Oktober abgelehnt, Malsack-Winkemann wegen ihrer politischen Reden über Flüchtlinge im Bundestag  und weiterer Äußerungen in den Ruhestand zu versetzen.

Die Juristin habe sich demokratiegefährdend geäußert, so Kreck. Sie habe deshalb bereits vor deren Verhaftung die Auffassung gehabt, dass die gebürtige Darmstädterin eine »brandgefährliche Person« sei. »Wie gefährlich diese Frau wohl zu sein scheint, habe ich auch erst gestern am Morgen erfahren«, sagt Kreck dem RBB. Sie sei im Vorfeld nicht über die Ermittlungen informiert gewesen. Die Senatorin zeigte sich zuversichtlich, dass Malsack-Winkemann künftig nicht mehr als Richterin arbeiten kann.

Nach Angaben ihres Sprechers hat die Senatsjustizverwaltung nun vier Wochen Zeit für die schriftliche Begründung der Berufung. In diese sollen dann auch die neuen Erkenntnisse einfließen. Zudem bestehe die Möglichkeit, dass die Senatsverwaltung das Disziplinarverfahren gegen die Richterin an sich ziehe.

Malsack-Winkemann war am Mittwoch im Zuge der Antiterroraktion gegen die Reichsbürgerszene  festgenommen worden. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft befindet sie sich in Untersuchungshaft. Sie gehörte zu den insgesamt 19 Verdächtigen, gegen die die Haftbefehle bis zum Mittwochabend vollzogen wurden.

muk/dpa
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