Bundestagsdebatte Opposition wettert gegen Asylpläne der Regierung
Berlin - Innenminister Thomas de Maizière hat im Bundestag die von Schwarz-Rot geplante Gesetzesverschärfung verteidigt, mit der Asylanträge von Serben, Mazedoniern und Bosniern künftig einfacher abgelehnt werden können. Es gebe in der deutschen Bevölkerung "ein wachsendes Unverständnis für die Armutsmigration" aus diesen Balkanstaaten, sagte der CDU-Politiker.
Das Recht auf Asyl habe für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert, es müsse aber auch verantwortungsvoll damit umgegangen werden, sagte de Maizière. Die Zahl der Asylbewerber aus den drei genannten Ländern sei stark angestiegen, obwohl die Anerkennungsquoten weiter niedrig seien. De Maizière verwies zudem darauf, dass Asylanträgen aus den drei Ländern trotz der Neuregelung durchaus genehmigt werden könnten. "Die gesetzliche Vermutung der Verfolgungsfreiheit ist widerlegbar", sagte der Innenminister.
Neben der erleichterten Abschiebung von Asylbewerbern aus den drei Balkanstaaten sieht der Gesetzentwurf auch eine Verkürzung der Wartefrist vor, nach der die Ausübung einer Beschäftigung erlaubt werden kann. Sie wird für Asylbewerber und geduldete Ausländer auf drei Monate verkürzt. Bisher beträgt diese Frist bei Asylbewerbern neun Monate, geduldete Ausländer müssen ein Jahr warten.
Die SPD unterstützte zwar die Gesetzesvorlage. Allerdings räumte ihr Abgeordneter Rüdiger Veit ein, dass er den Entwurf mit "gemischten Gefühlen" betrachte. Er sei nämlich eigentlich immer gegen das Konzept der "sicheren Herkunftsstaaten" gewesen. Allerdings seien die Asylbewerber aus den drei Balkanstaaten auch nach der Neuregelung keineswegs rechtlos.
Die Opposition kritisierte das Vorhaben dagegen scharf. Die Roma seien in den drei Westbalkanstaaten schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, sagte die Linken-Innenexpertin Ulla Jelpke. Sie lebten am Rande der Gesellschaft und seien rassistischen Übergriffen ausgesetzt. Zudem bleibe den Roma aus Serbien oft die nötige Hilfe nach dem dortigen Hochwasser verwehrt. Es dürfe hier nicht nur "die enge Sicht auf politische Verfolgung" geben. Vielmehr könne eine lebensbedrohliche Mehrfachdiskriminierung durchaus Grund für eine Asylgewährung sein.
Ähnlich argumentierte die Grünen-Abgeordnete Luise Amtsberg. Die Flüchtlingsexpertin warf der Koalition in der Debatte vor, dem Asylrecht mit der Neuregelung den "finalen Todesstoß" zu versetzen. Es sei zudem "durchsichtig und perfide", wenn die Regierung mit den niedrigen Anerkennungsquoten argumentiere. Dies seien Fakten, welche die Regierung selbst geschaffen habe. "Wir werden dieses Gesetz mit aller Schärfe zurückweisen."
Auch die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisierte den Gesetzentwurf. "Minderheiten und Homosexuelle werden in den Balkanstaaten extrem diskriminiert", hieß es in einer Erklärung. Diese Staaten schützten sie nicht vor Übergriffen, es gebe zudem "schwerwiegende Mängel im Justizsystem".
Die Zahl der Asylbewerber aus den drei Ländern ist seit der Aufhebung ihrer Visumpflicht vor wenigen Jahren deutlich gestiegen. 2013 stammte fast ein Fünftel der in Deutschland gestellten Asylanträge von dort. Die große Mehrheit wurde als unbegründet abgelehnt. Auch in den ersten drei Monaten 2014 baten mehrere Tausend Menschen aus diesen Staaten in Deutschland um Asyl, die meisten aus Serbien.