Gesetzentwurf zur Zuwanderung Behörden sollen Asylbewerber leichter festnehmen können

Das Bundesinnenministerium will die Regeln für Asylbewerber verschärfen. Demnächst soll leichter in Haft genommen werden können, wer unstimmige oder falsche Angaben zu seiner Identität macht. Das geht laut einem Zeitungsbericht aus dem Gesetzentwurf hervor.

Berlin - Sind unstimmige oder falsche Angaben zur Identität bereits Anhaltspunkte für Fluchtgefahr? So zumindest deutet es das Bundesinnenministerium und plant eine deutlich schärfere Behandlung von Asylbewerbern. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die "Süddeutsche Zeitung" zitiert . Demnach soll eine Festnahme in Zukunft möglich sein, wenn jemand "unter Umgehung einer Grenzkontrolle eingereist" sei, Identitätspapiere wie Ausweise vernichte oder "eindeutig unstimmige oder falsche Angaben gemacht" habe.

Diese Verhaltensweisen deutet das Ministerium als Anhaltspunkte für "Fluchtgefahr". Die Kriterien würden auf einen bedeutenden Teil der Asylbewerber zutreffen. Hintergrund sei, dass immer mehr Menschen aus Balkan-Staaten in Deutschland aussichtslose Asylanträge stellten.

Die Bundesregierung plane zudem, abgelehnten Asylbewerbern den weiteren Prozess zu erschweren. "Wir wollen bei offensichtlich unbegründeten Asylanträgen Wiedereinreise-Sperren verhängen, damit ein abgelehnter Asylbewerber nach seiner Ausreise nicht am nächsten Tag wieder auf der Matte steht", sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Thomas Strobl den "Stuttgarter Nachrichten". So sei es schwieriger, einen Folgeantrag zu stellen.

Die Bundesregierung hatte bereits Ende April verschärfte Asylbedingungen für Balkanstaaten beschlossen. Das Kabinett brachte einen Gesetzentwurf auf den Weg, um Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als "sichere Herkunftsländer" einzustufen. So können Behörden Asylanträge aus diesen Staaten einfacher abweisen. Die Opposition sprach von einer Diskriminierung der Asylbewerber, die vor allem Roma betreffe.

vek/dpa
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