Asylrechtsverschärfung Bundesregierung plant Ausweitung der Eilverfahren

Gesonderte Einrichtung für Flüchtlinge vom Balkan in Bamberg: Abgelehnte Asylbewerber sollen direkt zurückgeschickt werden
Foto: Nicolas Armer/ dpaDie Bundesregierung will künftig bei einer großen Gruppe von Flüchtlingen die Asylverfahren beschleunigen. Das geht aus dem Referentenentwurf für das neue Asylpaket aus dem Innenministerium hervor.
Auf die Verschärfungen hatten sich die Spitzen der schwarz-roten Koalition vor zwei Wochen geeinigt. Der Entwurf sieht im Kern vor, dass bestimmte Flüchtlinge in zentrale Registrierstellen eingewiesen werden sollen, wo ihr Asylantrag im Schnellverfahren bearbeitet wird und von wo aus sie bei einem negativen Bescheid direkt in ihre Heimatländer abgeschoben werden sollen.
Betroffen sind zum einen Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten und Asylbewerber, die wiederholt einen Asylantrag stellen. Zum anderen könnten die Schnellverfahren auch für Menschen gelten, die falsche, widersprüchliche oder "offensichtlich unwahrscheinliche" Angaben gemacht, Dokumente zurückgehalten, ihre Papiere "mutwillig vernichtet oder beseitigt" haben oder "unrechtmäßig in das Bundesgebiet eingereist" sind. Auch wer sich zum Beispiel weigert, "erkennungsdienstliche Maßnahmen" mitzumachen, der kann laut den Plänen künftig in dem Sonderverfahren landen.
Pro Asyl kritisiert unverhältnismäßige Sanktionen
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl kritisierte den Entwurf scharf. "Hier wird ein uferloses Schnellverfahren eingeführt", sagte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt. "Potenziell sind alle Flüchtlinge betroffen, weil man den meisten unterstellen kann, sie hätten falsche Angaben gemacht oder ihre Papiere vernichtet." Die Schnellverfahren hebelten ein faires Asylverfahren aus. "Und es wird unverhältnismäßig sanktioniert, wenn man einen Verstoß gegen die Residenzpflicht begeht."
Die Betroffenen sollen laut Gesetzentwurf künftig in "besonderen Aufnahmeeinrichtungen" untergebracht werden. Sie sind verpflichtet, dort bis zum Abschluss ihres Verfahrens zu wohnen, und sie dürfen den jeweiligen Bezirk in dieser Zeit nicht verlassen. Wer dagegen verstößt, dessen Verfahren wird eingestellt, und es kann "nur einmal innerhalb von neun Monaten ohne Verfahrensnachteile wiederaufgenommen werden".
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll die Asylanträge in diesen Sondereinrichtungen innerhalb einer Woche abarbeiten. Bei einem Nein haben die Betroffenen eine Woche lang Zeit, um Einspruch einzulegen, das Gericht soll auch binnen einer Woche urteilen. Insgesamt sollen die Verfahren damit nicht länger als drei Wochen dauern - und abgelehnte Asylbewerber sollen direkt aus den Aufnahmeeinrichtungen in die Heimat zurückgeschickt werden.
Abschiebung auch bei Krankheit
Vorgesehen sind in dem Entwurf auch zahlreiche Verschärfungen, um Abschiebungen zu erleichtern. Abgelehnte Asylbewerber sollen demnach nur noch in besonders schwerwiegenden Fällen aus gesundheitlichen Gründen von einer Abschiebung verschont werden. Psychische Erkrankungen zum Beispiel - etwa posttraumatische Belastungsstörungen - sollen demnach kein Hinderungsgrund mehr sein.
Die Regierung will mit dem Gesetzentwurf auch den Familiennachzug für bestimmte Flüchtlingsgruppen beschränken - nämlich für jene, die nur "subsidiären Schutz" in Deutschland gewährt bekommen. Hier handelt es sich um Menschen, die nicht als Flüchtling anerkannt sind, aber dennoch nicht heimgeschickt werden, weil ihnen dort ernsthafter Schaden droht.
Die Koalitionsspitzen hatten sich Anfang November in Grundzügen auf das neue Asylpaket verständigt. Das Innenressort gab den ausformulierten Entwurf für ein "Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren" am Montag in die Ressortabstimmung. Die anderen Ministerien hatten nur bis Dienstag Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Das Kabinett soll laut Innenressort "in Kürze" darüber beraten. Wann genau, ist noch unklar.