Bremer Asylskandal Innenausschuss will zweite Sondersitzung zum Bamf

Horst Seehofer, Stephan Mayer und Jutta Cordt (v.r.n.l.)
Foto: Kay Nietfeld/ dpaBis in den Abend tagte der Innenausschuss des Bundestages zum Bremer Asylskandal - und es wird ein weiteres Treffen zu diesem Thema geben. Dazu sollen Ex-Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sowie die früheren Behördenchefs Frank-Jürgen Weise und Manfred Schmidt eingeladen werden. Die AfD will offenbar auch Ex-Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU), inzwischen Bundeswirtschaftsminister, einladen. Altmaier war Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung.
Der Termin der Sitzung und die endgültige Liste der Eingeladenen soll in den kommenden Tagen zwischen den Fraktionen besprochen werden.
In einer nichtöffentlichen Sitzung standen Innenminister Horst Seehofer und die Chefin des Bundesamts für Migration, Jutta Cordt, dem Innenausschuss Rede und Antwort. Die Abgeordneten verlangen insbesondere Aufklärung darüber, wem wann konkrete Informationen zu den Missständen vorlagen und wie darauf reagiert wurde. (Lesen Sie hier mehr zur Situation von Horst Seehofer im Bamf-Skandal)
Hintergrund der Affäre ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bremen gegen die ehemalige Leiterin der Außenstelle des Flüchtlingsamtes. Unter ihrer Führung sollen zwischen 2013 und 2016 mindestens 1200 Ausländer unrechtmäßig Asyl erhalten haben. Zu den weiteren Beschuldigten in dem Ermittlungsverfahren gehören auch Anwälte und ein Dolmetscher.
Nachtrag: Das Landgericht Bremen hat mit Beschluss vom 6.11.2020 die Eröffnung des Hauptverfahrens im sogenannten BAMF-Verfahren gegen die angeklagte ehemalige Leiterin der BAMF-Außenstelle Bremen in der ganz überwiegenden Zahl der angeklagten Fälle abgelehnt. Nach der Entscheidung des Landgerichts, die im Wesentlichen auf rechtlichen Erwägungen beruht, wird die Hauptverhandlung gegen die Angeklagte B. wegen der Vorwürfe der Vorteilsannahme in 2 Fällen, der Fälschung beweiserheblicher Daten in 6 Fällen sowie der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht in 6 Fällen eröffnet. Betreffend der asyl- und ausländerrechtlichen Vorwürfe wurde die Anklage durch Beschluss zurückgewiesen, der Beschluss ist rechtskräftig. Weitere Informationen erhalten Sie hier .