Bamf-Untersuchung zu Asylmissbrauch Nur in Bremen gibt es Hinweise auf Manipulation

Bamf-Außenstelle Bremen
Foto: Carmen Jaspersen/ dpaMonatelang haben sich Prüfer des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) durch Tausende Akten gewühlt. Neben der affärengebeutelten Bremer Außenstelle untersuchten sie zehn weitere Dependancen des Bamf. Diese waren durch außergewöhnlich hohe oder niedrige Anerkennungsquoten aufgefallen.
Nun liegen die Ergebnisse auch dieser Überprüfungen vor. Nach SPIEGEL-Informationen gab es demnach zwar etliche Schlampereien in den Außenstellen des Bamf in Bad Berleburg, Bingen, Bonn, Diez, Dortmund, Eisenhüttenstadt, Neustadt, Rendsburg, Schweinfurt und Zirndorf. In 1845 von 7600 stichprobenartig untersuchten Verfahren sei es zu Regelverstößen gekommen.
Die Fehler seien unter anderem auf teils schlecht ausgebildete Mitarbeiter zurückzuführen, heißt es in einem internen Papier. Allerdings konnten die Prüfer, anders als in Bremen, keine Hinweise auf bewusste Manipulationen finden.
An der Weser ermittelt nach wie vor die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verleitung zum Asylmissbrauch gegen die ehemalige Bamf-Außenstellenleiterin sowie weitere Beschuldigte. Dort haben Prüfer mehrere Hundert Verfahren beanstandet, in vielen Fällen gehen sie von "bewusst manipulativen Einflussnahmen" auf Asylentscheidungen aus. Die Beschuldigten bestreiten die Vorwürfe.
Am Montagnachmittag hat sich der Innenausschuss des Bundestags in einer Sondersitzung mit den Missständen im Bremer Bamf befasst. Der neue Chef Hans-Eckhard Sommer warnte vor den Abgeordneten davor, die Vorgänge an der Weser zu bagatellisieren. "Es hat in Bremen erhebliche Missstände gegeben", sagte er nach Angaben von Teilnehmern im Ausschuss.
Anmerkung der Redaktion: Der Chef des Bamf heißt Hans-Eckhard Sommer, wir hatten in einer ersten Version des Artikels einen falschen Vornamen verwendet und haben das korrigiert.
Im Video: Gekaufte Asylverfahren - Bamf-Affäre in Bremen
Nachtrag: Das Landgericht Bremen hat mit Beschluss vom 6.11.2020 die Eröffnung des Hauptverfahrens im sogenannten BAMF-Verfahren gegen die angeklagte ehemalige Leiterin der BAMF-Außenstelle Bremen in der ganz überwiegenden Zahl der angeklagten Fälle abgelehnt. Nach der Entscheidung des Landgerichts, die im Wesentlichen auf rechtlichen Erwägungen beruht, wird die Hauptverhandlung gegen die Angeklagte B. wegen der Vorwürfe der Vorteilsannahme in 2 Fällen, der Fälschung beweiserheblicher Daten in 6 Fällen sowie der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht in 6 Fällen eröffnet. Betreffend der asyl- und ausländerrechtlichen Vorwürfe wurde die Anklage durch Beschluss zurückgewiesen, der Beschluss ist rechtskräftig. Weitere Informationen erhalten Sie hier .