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Ehrenamtliche Richter an Bayerns Verfassungsgerichtshof CSU und Freie Wähler stimmen auch für AfD-Kandidaten

Am Bayerischen Verfassungsgerichtshof werden von der AfD vorgeschlagene ehrenamtliche Richter tätig sein. Der Landtag war in der Frage uneins – gegen die Ablehnung einzelner Kandidaten gab es rechtliche Bedenken.
Landtag in München

Landtag in München

Foto: Peter Kneffel / dpa

Der bayerische Landtag hat 15 ehrenamtliche Mitglieder des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs gewählt. Zu der Gruppe gehören auch zwei von der AfD benannte Kandidaten plus zwei Stellvertreter.

Alle Fraktionen des Parlaments in München hatten das Recht, Vorschläge zu machen. Da es gängige Praxis ist, über alle Kandidaten insgesamt im Block abzustimmen, stellte sich die Frage, ob man mit »Nein« stimmen sollte, um die AfD-Vorschläge zu verhindern und dabei in Kauf nimmt, dass auch die von den anderen Parteien vorgeschlagenen Personen scheitern – auch jene, die man selbst nominiert hatte.

Nach längeren Diskussionen stimmten CSU und Freie Wähler für die Liste, ebenso wie die AfD. Grüne und SPD votierten dagegen mit »Nein«, um die Wahl der AfD-Vertreter zu verhindern.

Rechtliche Bedenken

Ausschlaggebend für die Zustimmung von CSU und Freien Wählern war die Sorge vor Rechtsunsicherheiten bei fehlenden Richtern. Letztlich ging es auch darum, die Arbeitsfähigkeit des höchsten bayerischen Gerichts zu erhalten – zumal den ehrenamtlichen Richtern in der täglichen Praxis ohnehin keine große Bedeutung zukommt.

»Wir müssen die Regeln, die wir uns selbst gegeben haben und die sich von heute auf morgen auch nicht ändern lassen, einhalten«, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU, Michael Hofmann. »Das Ergebnis gefällt uns nicht«. Man könne es sich nicht erlauben, dass die Menschen in Bayern an der ordnungsgemäßen Rechtsprechung in Bayern zweifelten oder gar das Vertrauen in den Bayerischen Verfassungsgerichtshof als Verfassungsorgan verlören.

Hofmann kündigte allerdings an, dass die Koalition eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen anstoßen wolle. »Demokratie muss wehrhaft bleiben und Regeln ändern, wenn sie missbraucht werden können«, sagte der CSU-Politiker.

Warnung vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Hans-Joachim Heßler, hatte zuvor in einem Schreiben an den Landtag vor »schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Unsicherheiten« gewarnt, sollte der Landtag von der bisherigen Praxis einer Wahl en bloc abrücken. Tatsächlich hätte das Gericht dann einen Weg finden müssen, mit zwei vakanten Stellen oder einem Verzicht auf die gesamte Wahl umzugehen. Alle Wege wären laut Heßler mit deutlichen Risiken verbunden gewesen.

Zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode 2018 waren die beiden von der AfD benannten Kandidaten ohne große Debatte gewählt worden. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die Wahl der ehrenamtlichen Richter blieb in den darauffolgenden Jahren aus.

Inzwischen wird die AfD in Bayern jedoch vom Verfassungsschutz beobachtet, in einigen Ländern gilt die Partei schon als gesichert rechtsextrem. Zugleich nimmt die Sorge zu, dass die AfD ihre Wahlerfolge in einigen Bundesländern nutzen könnte, um demokratische Institutionen zu beschädigen (lesen Sie hier mehr dazu).

slü/dpa