
Bayern will Corona-Impfpflicht aussetzen Mir hom Recht!


Chris Emil Janssen / imago images/Chris Emil Janßen
Die Ankündigung des Ministerpräsidenten Markus Söder, das entsprechende Bundesgesetz nicht umsetzen zu wollen, hatte für Irritationen gesorgt – und Zweifel an der Rechtmäßigkeit dessen Vorgehens geweckt.
In seinem täglich im Bayerischen Fernsehen ausgestrahlten Polit-Talk »Doktor Markus Söder« rechtfertigte Söder nun den bayerischen Sonderweg: Zwar gelte auch im Freistaat weiterhin der föderale Grundsatz »Bundesrecht bricht Landesrecht«, allerdings setze die Bayerische Landesverfassung dieser Regelung enge Grenzen. Söder sieht sich dabei von einem Rechtsgutachten der Jachenauer Wilfried-Scharnagl-Universität bestätigt, nach dem es der bayerischen Landesregierung freistehe, vom Bundesrecht abweichende Regelungen des Gemeinwesens zu treffen.
Grundlage hierfür sei ein erst jüngst entdeckter handschriftlicher Zusatzartikel in der Urschrift der Verfassung, die in den Tresoren der Bayerischen Staatskanzlei verwahrt wird. Danach sind »unvernünftige oder der bayerischen Lebensart oder der Auffassung des Ministerpräsidenten widersprechende« Bundesgesetze hinfällig. Hinzugefügt worden sei dieser Artikel 1949 erst Stunden vor dem Beitritt Bayerns zur Bundesrepublik, dann aber in Vergessenheit geraten und nie angewendet worden. Das werde sich nun ändern, sagt Söder. Die Ampelkoalition im fernen Berlin könne künftig beschließen, was sie wolle: »Wir in Bayern sind dagegen immun.«