Zur Ausgabe
Artikel 18 / 72
Stefan Kuzmany

Bayern will Corona-Impfpflicht aussetzen Mir hom Recht!

Stefan Kuzmany
Eine Kolumne von Stefan Kuzmany
Die bayerische Landesregierung verwahrt sich gegen Kritik an ihrem Ausscheren bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
aus DER SPIEGEL 7/2022
Foto:

Chris Emil Janssen / imago images/Chris Emil Janßen

Die Ankündigung des Ministerpräsidenten Markus Söder, das entsprechende Bundesgesetz nicht umsetzen zu wollen, hatte für Irritationen gesorgt – und Zweifel an der Rechtmäßigkeit dessen Vorgehens geweckt.

In seinem täglich im Bayerischen Fernsehen ausgestrahlten Polit-Talk »Doktor Markus Söder« rechtfertigte Söder nun den bayerischen Sonderweg: Zwar gelte auch im Freistaat weiterhin der föderale Grundsatz »Bundesrecht bricht Landesrecht«, allerdings setze die Bayerische Landesverfassung dieser Regelung enge Grenzen. Söder sieht sich dabei von einem Rechtsgutachten der Jachenauer Wilfried-Scharnagl-Universität bestätigt, nach dem es der bayerischen Landesregierung freistehe, vom Bundesrecht abweichende Regelungen des Gemeinwesens zu treffen.

Grundlage hierfür sei ein erst jüngst entdeckter handschriftlicher Zusatzartikel in der Urschrift der Verfassung, die in den Tresoren der Baye­rischen Staatskanzlei verwahrt wird. Danach sind »unvernünftige oder der bayerischen Lebensart oder der Auffassung des Ministerpräsidenten widersprechende« Bundesgesetze hinfällig. Hinzugefügt worden sei dieser Artikel 1949 erst Stunden vor dem Beitritt Bayerns zur Bundesrepublik, dann aber in Vergessenheit geraten und nie angewendet worden. Das werde sich nun ändern, sagt Söder. Die Ampelkoalition im fernen Berlin könne künftig beschließen, was sie wolle: »Wir in Bayern sind dagegen immun.«

Zur Ausgabe
Artikel 18 / 72
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Playlist
Speichern Sie Audioinhalte in Ihrer Playlist, um sie später zu hören oder offline abzuspielen. Zusätzlich können Sie Ihre Playlist über alle Geräte mit der SPIEGEL-App synchronisieren, auf denen Sie mit Ihrem Konto angemeldet sind.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten