Umstrittene Corona-Maßnahme Auch Gericht in Niedersachsen kippt Beherbergungsverbot

Hotel in Baden-Württemberg (Symbolbild)
Foto: Sebastian Gollnow / dpaWeitere juristische Schlappe für eine Landesregierung in der Coronakrise: Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht mit . Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.
Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssen sich "mit sofortiger Wirkung" nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, wie das Gericht in Niedersachsen mitteilte. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin.
Keine "notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme"
Das Verbot war erlassen worden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Reisenden aus deutschen Regionen mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wurden Urlaubsaufenthalte damit erschwert. Am Donnerstag standen 54 Regionen auf der Liste der betroffenen Regionen.
Zwar sah die Regelung eine Reihe von Ausnahmen vor, etwa nach Vorlage eines negativen Corona-Tests. Dennoch stellte sich das Verbot laut Oberverwaltungsgericht "nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar". Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei, hieß es.
Niedersachsens Landesregierung hatte sich den Beherbergungsverboten anderer Bundesländer zunächst nicht angeschlossen, nach wenigen Tagen aber doch nachgezogen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) begründete das damit, dass das Land anderenfalls eine besondere Anziehung für Touristen gehabt hätte, die vom Urlaub in den übrigen Ländern ausgeschlossen wurden.
Erst am Donnerstagvormittag hatte ein Gericht in Baden-Württemberg das dortige Beherbergungsverbot gekippt. Die Kritik an der Maßnahme hatte zugenommen, nachdem sich Bund und Länder beim Corona-Gipfel im Kanzleramt nicht auf eine einheitliche Regelung verständigen konnten.