Missratene Abgeordnetenhauswahl Berlin bittet um internationale Wahlbeobachter
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen zählen Stimmzettel: Wiederholung im Februar
Foto: Sebastian Gollnow / dpaDer Europarat wird Wahlbeobachter zur Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl entsenden. Er habe dies selbst angeregt, teilt Landeswahlleiter Stephan Bröchler mit . Da er die Einladung in seiner Funktion jedoch selbst nicht habe aussprechen können, danke er Innensenatorin Iris Spranger (SPD) und dem Auswärtigen Amt, dass sie seinen Vorschlag in die Tat umsetzten. Auf den Seiten des Europarats findet man die Einladung im Wahlkalender für das Jahr 2023 angegeben.
Er habe zudem auch die Einladung von Wahlbeobachtern der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) angeregt, sagte Bröchler. Deren Antwort stehe jedoch noch aus. »Mit der Wahlwiederholung können wir zeigen, dass wir aus Fehlern gelernt haben und Vertrauen in die Demokratie zurückgewinnen werden«, erklärte Bröchler: »Deshalb möchten wir uns der Beurteilung durch unabhängige Wahlbeobachter*innen stellen.«
Die Berliner Abgeordnetenhauswahl soll am 12. Februar wiederholt werden, nachdem der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom September 2021 für ungültig erklärt hatte. Das Gericht begründete dies mit zahlreichen Wahlfehlern bei der pannenbehafteten Abstimmung. Die Grundsätze der Öffentlichkeit, Allgemeinheit und Gleichheit seien verletzt worden.
Bei den Wahlen, bei der neben dem Abgeordnetenhaus auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt wurden, hatte es massive Probleme gegeben. Dazu zählten etwa falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, lange Schlangen mit teils stundenlangen Wartezeiten sowie Stimmabgaben nach der Schließungszeit um 18 Uhr.
Die geplante Komplettwiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wird aber auch zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Dort ging am vergangenen Freitag eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag ein. Dahinter stehen nach seinen Worten 43 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November wenden.