140 Prozent Stimmzettel und mehr »Erfrischungsgeld« So will Giffey weitere Wahlpannen in Berlin verhindern

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey
Foto: John Macdougall / AFPBei der Wahl in Berlin am 26. September 2021 hatte es erhebliche Probleme gegeben. In der Folge verkündete der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch Neuwahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen. Nun hat sich die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) erstmals zur Wahlwiederholung geäußert – und mehrere Maßnahmen angekündigt, die neue Fehler verhindern sollen.
»Es sind Fehler passiert, die nicht hätten passieren dürfen«, sagte Giffey in Berlin, »es schmerzt, dass damit Klischees über Berlin erfüllt wurden«. Um nun einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, werden neue Anreize für Wahlhelfende geschaffen. Laut Giffey sollen Freiwillige ein »signifikant« höheres Erfrischungsgeld erhalten als zuvor. Bislang waren das zwischen 25 und 50 Euro, nun sollen es bis zu 250 Euro werden. Ab heute sei eine Hotline freigeschaltet, auf der sich Freiwillige melden können.
Auch werde ein Freizeitausgleich für Landesbeschäftigte versprochen, zwei Tage für normale Wahlhelfer, drei Tage für Wahlleiterinnen und Wahlleiter. Damit die Stimmzettel nicht ausgingen, werde jedes Wahllokal mit 140 Prozent Ausstattung ausgerüstet. Die Verantwortung an der desolaten Wahl vom September 2021 sieht Giffey im gemeinsamen Versagen von Senat und den Bezirksverwaltungen.
Keine Schuld bei den Wahlhelfenden
Bei den Wahlen im vergangenen Jahr in Berlin, bei der neben dem Abgeordnetenhaus auch der Bundestag und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt wurden, hatte es massive Probleme gegeben. Dazu zählten etwa falsche, fehlende oder eilig kopierte Stimmzettel, zu wenige Wahlurnen, lange Schlangen mit teils stundenlangen Wartezeiten sowie Stimmabgaben nach der Schließungszeit um 18 Uhr.
Laut Berliner Verfassungsgerichtshof entstanden die Versäumnisse nicht durch Fehler der Wahlhelferinnen und -helfer. Diese hätten alles versucht, um die am Wahltag aufgetretenen Probleme zu lösen.
Vielmehr seien die Mängel in der Wahlvorbereitung so schwerwiegend gewesen. Richterin Ludgera Selting sprach im Zusammenhang mit den Versäumnissen von einem einmaligen Vorgang in der Geschichte der Wahlen der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorbereitungen seien so unzureichend gewesen, dass das Gelingen der Wahl schon vor der Durchführung gefährdet gewesen sei.
Laut Landeswahlleitung wird die Neuwahl des Abgeordnetenhauses höchstwahrscheinlich am 12. Februar stattfinden. Nach der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts muss sie binnen einer Frist von 90 Tagen in ganz Berlin wiederholt werden.
Neuwahl des Bundestages noch unklar
Noch offen ist, ob die Berlinerinnen und Berliner auch die Bundestagswahl wiederholen müssen. Der Bundeswahlleiter verwies darauf, dass für die Einsprüche beim Bundesverfassungsgericht eine Frist von zwei Monaten gilt. Sofern dort keine Wahlprüfungsbeschwerde erhoben werde, werde die Entscheidung des Bundestages im Januar 2023 bestandskräftig. Die Wiederholung der Bundestagswahl muss dann nach spätestens 60 Tagen stattfinden, im Falle Berlins wäre demnach der 5. März der letztmögliche Termin.
Für den Fall, dass eine oder mehrere Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden, ist der Wahltermin entsprechend später. Dann wäre offen, wann und gegebenenfalls auch in welchem Umfang die Bundestagswahl in Berlin wiederholt wird. Es wird damit gerechnet, dass sich die Wiederholung der Bundestagswahl bis ins Jahr 2024 hinziehen könnte.