Mögliche Aussage in Berlin Washington besteht auf Auslieferung Snowdens

Snowden, ein möglicher Zeuge des Untersuchungsausschusses: Wie würden die USA reagieren?
Foto: AP/ WikiLeaksBerlin - Die US-Regierung zeigt sich unbeeindruckt vom Treffen Hans-Christian Ströbeles mit Edward Snowden und fordert weiterhin die Auslieferung des Enthüllers. Auf Fragen nach einem Snowden-Asyl in Deutschland sowie seiner möglichen Aussage vor einem Untersuchungsausschuss in Berlin wiederholte Caitlin Hayden, die Sprecherin des Nationalen Sicherheitsrats von Präsident Barack Obama, die US-Position: Snowden solle "so schnell wie möglich" an die USA überstellt werden, wo er ein rechtsstaatliches Verfahren erhalten werde. In den Vereinigten Staaten erwarte ihn ein Strafverfahren wegen der Weitergabe vertraulicher Informationen, so Hayden.
Zuvor hatte bereits John B. Emerson, der US-Botschafter in Deutschland, gelassen auf Ströbeles Reise nach Moskau reagiert: "Es ist das Recht jedes Bundestagsabgeordneten zu reisen, sich mit Leuten zu treffen und mit ihnen zu sprechen." Er werde "den Bundestagsabgeordneten nicht sagen, was sie tun können und was nicht", so Emerson im ZDF. Wie aber würden die USA im Fall einer Aussage Snowdens vor einem Untersuchungsausschuss des Bundestags reagieren? "Wenn es passiert, werden wir damit umgehen", so Emerson. Das liege jedoch noch in ferner Zukunft und sei eine hypothetische Situation.
In Moskau haben Edward Snowden und Hans-Christian Ströbele ein Bild der Eintracht vermittelt. Der Grüne, einer der erfahrensten Politiker bei Bundestagsuntersuchungsausschüssen, möchte den Whistleblower von deutscher Seite befragen lassen - zur Rolle des US-Geheimdiensts NSA in der Bundesrepublik.
Theoretisch gibt es dafür zwei Möglichkeiten: Snowden kommt nach Deutschland - oder deutsche Abgeordnete eines noch zu bildenden NSA-Ausschusses reisen nach Moskau. Es ist eine heikle Angelegenheit, in der rechtliche und diplomatische Fragen miteinander verknüpft sind. Entsprechend vorsichtig reagierte Thomas Oppermann, der Vorsitzende des für die Geheimdienste zuständigen Parlamentarischen Kontrollgremiums: Wenn es die Chance zur Befragung gebe, ohne Snowden zu schaden und ohne das deutsch-amerikanische Verhältnis "zu ruinieren", solle sie genutzt werden, fordert der SPD-Politiker.
Ströbele sagte nach seinem Moskau-Besuch, Snowden könne sich offenbar vorstellen, nach Deutschland zu kommen - "wenn gesichert ist, dass er danach in Deutschland oder einem anderen vergleichbaren Land bleiben kann". Dies könne heißen, dass er dort Asyl oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht bekomme. Snowdens russischer Anwalt äußerte sich jedoch anders: Sein Mandant werde das Land nicht verlassen, das ihm Asyl gewährt habe. Er könne aber "im Rahmen internationaler Vereinbarungen in Russland aussagen", wenn deutsche Stellen dies wünschten.
Sollte Snowden nach Berlin reisen, ist das für den Whistleblower nicht ungefährlich. Denn gegen ihn liegt seit Anfang Juli bei deutschen Behörden ein sogenanntes Festnahmeersuchen der USA vor. Eine damit verbundene Auslieferung erfolgt jedoch nicht automatisch. Die dafür verantwortliche und mittlerweile geschäftsführende Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger weigert sich seit Wochen, den USA schon vorab die Genehmigung zu erteilen. Das machte die FDP-Politikerin kürzlich auch in einem Radiointerview deutlich: "Wenn er hierher kommen sollte, dann muss eines klar sein: dass er auf keinen Fall ausgeliefert wird." Darüber müsse es einen "Konsens" in der Regierung geben.
"Politische Straftat" aus deutscher Sicht?
Es ist offenbar möglich, Gründe für eine Nichtauslieferung von Snowden zu finden. Die Linke-Fraktion hatte kürzlich den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags um Stellungnahme gebeten. Zwar äußerten sich die Juristen darin nicht konkret zu einer möglichen Auslieferung des Amerikaners. Grundsätzlich aber stellten sie fest, bestehe die Möglichkeit, "dass Deutschland ein Auslieferungsersuchen der USA ablehnt, weil es wegen einer aus deutscher Sicht politischen Straftat gestellt wurde". Das müsse im Einzelfall geprüft werden. Der Dienst verweist auch auf einen Fall von 1983: Damals sollte ein deutscher Staatsbürger, der in Südfrankreich lebte und die Verfolgung deutscher Finanzbehörden fürchtete, als Zeuge vor einem Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags aussagen. Er bat um "sicheres Geleit" und erhielt es unter anderem durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs - für fünf Tage.
Eine Einladung Snowdens vor einen deutschen Untersuchungsausschuss ist durchaus möglich. Wenn ein Zeuge zur Wahrung "politischer Interessen" der Bundesrepublik Deutschland geladen werde, greife der Paragraf 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes, stellt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in seinem Bericht an die Linke-Fraktion fest. Zwar habe der Bundesinnenminister einen Ermessensspielraum, doch könne der im Falle eines Untersuchungsausschusses "auf null reduziert sein". Der Innenminister habe dann eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen - "soweit nicht schwerwiegende, das Staatswohl der Bundesrepublik Deutschland gefährdende außenpolitische Belange dagegen sprechen".
Im Klartext: Darüber müsste der Innenminister einer neuen Koalition entscheiden. Derzeit, so wurde von Seiten der Regierung am Freitag versichert, gebe es keinen Kontakt zu Snowden.
Ausschuss könnte auch nach Moskau fliegen
Kommt Snowden am Ende doch nicht, bliebe noch die Reise einer Delegation eines künftigen Untersuchungsausschusses ins Ausland. Es wäre nicht das erste Mal: Um die CDU-Spendenaffäre aufzuhellen, flogen 2002 Mitglieder eines damaligen Untersuchungsgremiums nach Kanada. In Toronto befragten sie zwei Tage lang den Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber zu Spenden und Kontakten zu CDU und CSU. Gegen Schreiber lag in Deutschland ein Haftbefehl vor - unter anderem wegen Steuerhinterziehung.
Prinzipiell kann also auch ein künftiger NSA-Untersuchungsausschuss nach Moskau reisen. Der Hinweis auf Schreibers Befragung in Toronto wird ausdrücklich im Papier des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags als eine Variante genannt. Dort werden noch zwei weitere Möglichkeiten für einen Ausschuss eröffnet: So könnte er "Mitarbeiter einer deutschen Vertretung im Ausland im Wege der Rechts- und Amtshilfe mit der Vernehmung des Zeugen beauftragen". Auch bestehe die Möglichkeit, dass das Gremium einen "Ermittlungsbeauftragten" ernenne. Der, schränkt der Wissenschaftliche Dienst ein, könne jedoch nur "informatorisch Personen anhören, aber nicht vernehmen".