Streit über Corona-Maßnahme Berliner Senat scheitert mit Zwischenverfügung zur Sperrstunde

Ein Gericht hatte die Berliner Sperrstunde kassiert, der Senat klagt dagegen. Zumindest an diesem Freitagabend dürfen einige Bars länger offen bleiben - eine Niederlage für die Stadt.
Zwei Polizisten kontrollieren im Stadtteil Friedrichshain die Einhaltung der Sperrstunde

 Zwei Polizisten kontrollieren im Stadtteil Friedrichshain die Einhaltung der Sperrstunde

Foto: Christophe Gateau / dpa

Das juristische Tauziehen um die umstrittene Sperrstunde in Berlin geht weiter. Eigentlich gilt für Bars und Klubs seit einer Woche eine Sperrstunde ab 23 Uhr. Elf Betreiber hatten dagegen geklagt und vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen. Damit auch die Kläger ihre Türen um 23 Uhr wieder schließen müssen, ging der Berliner Senat am Freitagnachmittag vor das Oberverwaltungsgericht - und scheiterte nun zunächst mit einer Zwischenverfügung.

In einem Eilantrag hatte der Senat Beschwerde eingereicht. Das Oberverwaltungsgericht sollte die Aufhebung der Sperrstunde zurücknehmen und in einer sogenannten Zwischenverfügung klären, ob das schon für Freitagabend gelten kann. "Damit soll möglichst noch heute Klarheit geschaffen werden, dass auch die elf klagenden Gastronomen nicht nach 23 Uhr öffnen dürfen", hieß es in der Mitteilung des Senats.

Das Gericht wird die Zwischenverfügung jedoch nicht erlassen . Das bestätigte eine Sprecherin des Berliner Oberverwaltungsgerichts dem SPIEGEL am Freitagabend. Über den gesamten Antrag werde noch entschieden.

Sperrstunde aufgehoben, Alkoholverbot bleibt

Der Senat hatte vor dem Hintergrund der deutlich gestiegenen Infektionszahlen beschlossen, dass Restaurants, Bars, Kneipen und die meisten Geschäfte künftig zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen sein müssen. Die neue Regelung war am vergangenen Wochenende in Kraft getreten.

Insgesamt hatten sich elf Berliner Bars und Klubs gegen die Sperrstunde gewandt und Eilanträge gegen die Verordnung eingereicht. Sie kritisierten die Maßnahme als unverhältnismäßig. Aus ihrer Sicht gibt es keine überzeugende Begründung für die Schließung der Gaststätten um 23.00 Uhr. Mit einer Sperrstunde für die Gastronomie werde erreicht, dass sich junge Menschen dann an anderen Orten träfen , für die keine Hygienekonzepte gelten, so die Argumentation.

Unabhängig des Streits über die Sperrstunde gilt in Berlin weiterhin ein Alkoholausschankverbot zwischen 23 und 6 Uhr.

mrc
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