Mögliche Verzögerungen Wegen Poststreik drohen (schon wieder) Probleme bei der Berlin-Wahl

Berlin ist bemüht, bloß kein Chaos bei der Wahlwiederholung im Februar aufkommen zu lassen. Ausgerechnet jetzt gibt es jedoch Warnstreiks bei der Post. Das könnte zu Problemen bei Briefwählern führen.
Im Rathaus Zehlendorf werden Unterlagen für die Briefwahl vorbereitet

Im Rathaus Zehlendorf werden Unterlagen für die Briefwahl vorbereitet

Foto: Jens Kalaene / dpa

Der zweite Versuch der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 12. Februar steht nach dem Chaos bei der ursprünglichen Abstimmung im Fokus der Öffentlichkeit. Wegen des Warnstreiks bei der Post könnte es erneut Probleme geben.

Zwar betrifft das nicht den Versand von Wahlunterlagen an die Berlinerinnen und Berliner, wie eine Sprecherin der Landeswahlleitung auf Anfrage mitteilte. Denn diese Papiere, also die Wahlbenachrichtigung und auf Wunsch auch Briefwahlunterlagen, würden innerhalb Berlins nicht von der Deutschen Post AG verschickt, sondern vom Dienstleiter Pin AG. Zu Verzögerungen kann es demnach aber beim Rückversand der Wahlbriefe an die Bezirkswahlämter kommen, sofern Briefwähler dafür die Post nutzen.

Post und Landeswahlleitung stünden in engem Austausch miteinander, sagte die Sprecherin. »Aktuell gibt es nur sehr geringe Auswirkungen auf die Zustellung der Wahlbriefe an die Bezirkswahlämter. Es wird erwartet, dass einzelne Wahlbriefe einen Tag verspätet eintreffen.« Verzögerungen könnte es demnach auch beim Versand von Wahlunterlagen an Berliner Wahlberechtigte geben, die in anderen Bundesländern oder im Ausland wohnen. Denn das übernimmt im Gegensatz zum Versand innerhalb Berlins die Post.

Tarifkonflikt bei der Post

Ob sich die Problematik durch weitere Warnstreiks in den kommenden Tagen und Wochen verschärft, ist offen. Bei der Post schwelt ein Tarifkonflikt um höhere Löhne. Am Freitag gab es in dem Zusammenhang bundesweit erste Warnstreiks, auch in Berlin und Brandenburg. Sie sollen nach Angaben der Gewerkschaft Verdi fortgesetzt werden.

Die Berlin-Wahl muss wiederholt werden, weil der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom September 2021 für ungültig erklärt hatte . Das Gericht begründete dies mit zahlreichen Wahlfehlern bei der pannenbehafteten Abstimmung. Die Grundsätze der Öffentlichkeit, Allgemeinheit und Gleichheit seien verletzt worden. Für die Wiederholung wird der Europarat Wahlbeobachter entsenden, der Landeswahlleiter Stephan Bröchler hatte dies eigenen Angaben zufolge selbst angeregt.

hba/dpa
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