Justizministerium Beschneidung bleibt straffrei

Beschneidungsinstrumente: Justizministerium will Eingriff straffrei lassen
Foto: Bea Kallos/ dpaBerlin - Mit zwei kurzen Absätzen will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ein Problem regeln, das Deutschland international vor allem Kopfschütteln eingebracht hat: Im Kindschaftsrecht soll künftig ausdrücklich sichergestellt werden, dass eine "medizinisch nicht erforderliche Beschneidung" straffrei möglich bleibt. Voraussetzung ist, dass die Eltern dem Eingriff zustimmen. Die Beschneidung müsse zudem nach den "Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden", heißt es in einem Eckpunktepapier aus dem Justizministerium, das SPIEGEL ONLINE vorliegt. Das gelte nicht, wenn das Kindeswohl gefährdet werde.
Die Regelung war nach einem Urteil des Landgerichts Köln notwendig geworden. Die Richter hatten im Juni geurteilt, eine Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen sei strafbar. Der Bundestag hatte daraufhin eine Resolution verabschiedet, wonach eine medizinisch fachgerechte Beschneidung bei männlichen Kindern grundsätzlich möglich sein solle.
Auch die traditionellen jüdischen Beschneider, die so genannten Mohel, sollen nach den Vorstellungen der Justizministerin den Eingriff weiter vornehmen dürfen. In dem Papier heißt es: "In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind."
Die neue Regelung soll im Familienrecht verankert werden und nicht im Strafrecht. Dazu soll das Bürgerliche Gesetzbuch um einen Paragrafen 1631d ergänzt werden. Das Gesetz soll ausdrücklich nicht auf religiöse Beschneidung beschränkt sein. So könnten Eltern auch einer Beschneidung aus gesundheitlichen Gründen zustimmen. Ob eine Betäubung zwingend ist, wird in dem Entwurf offen gelassen. In den Erläuterungen des Ministeriums heißt es lediglich, mit dem Begriff "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" sei auch eine "im Einzelfall gebotene und wirkungsvolle Schmerzbehandlung" abgedeckt.
Das Justizministerium plant am Freitag eine Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf.
Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, sagte, die Eckpunkte gingen auf viele Wünsche der Juden in Deutschland ein. "Das Bundesjustizministerium verdient dafür Respekt und Anerkennung, dass es einen solch klugen Vorschlag vorgelegt hat." Es sei ein gutes Diskussionspapier, das jedoch in Einzelfragen des Feinschliffs bedürfe. Die Debatte müsse nun endlich sachlich geführt werden. "Jetzt geht es darum, auch die Gegner der Beschneidung mit ins Boot zu nehmen und zu überzeugen."