Umstrittener Gesetzentwurf Opposition und Kinderschützer kritisieren Beschneidungsregeln

Skalpell: Kritik am Gesetzentwurf zur Beschneidung von Jungen
Foto: CorbisBerlin - Die kinderpolitischen Sprecher von SPD, Grünen und Linken im Bundestag haben sich gemeinsam gegen den Entwurf des Justizministeriums zur Regelung der Beschneidung gewandt. "Dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Regelungsvorschlag, der darauf abzielt, die Beschneidung von Jungen grundsätzlich zu erlauben, können wir nicht zustimmen", heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Erklärung.
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schlägt vor, die Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen unter bestimmten Voraussetzungen straffrei zu stellen. Entscheidend sollen die fachgerechte Ausführung und umfassende Aufklärung sein.
Marlene Rupprecht (SPD), Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) betonen, die Rechte von Kindern dürften nicht zur Disposition gestellt werden. "Es ist erschreckend, dass das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit bei den Überlegungen der Bundesregierung offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle spielt." Die Eckpunkte blieben zudem hinter den Vorschlägen des Ethikrates und selbst hinter der Vorgabe des Bundestags zurück, dass die Beschneidung ohne unnötige Schmerzen auszuführen sei.
Auch der Kinderschutzbund fordert Veränderungen am Entwurf. Er will das Mitspracherecht von Jungen bei Plänen für deren Beschneidung gesetzlich verankern. Jungen im Grundschulalter müsste ein "Vetorecht" gegen den Eingriff erhalten, sagte Verbandspräsident Heinz Hilgers der "Passauer Neuen Presse". "Sie müssen vom Arzt nach fachlicher Aufklärung gefragt werden, ob sie mit der Beschneidung einverstanden sind." Falls ein Junge nein sage, müsse dies "in jedem Falle gelten".
Die vom Bundesjustizministerium vorgelegten Eckpunkte für ein Beschneidungsgesetz reichen Hilgers in diesem Punkt nicht aus. Dort ist lediglich festgehalten, dass "ein etwa entgegenstehender Wille des Kindes" berücksichtigt werden soll. Die Ablehnung des Jungen muss aber den Eingriff nicht verhindern.
Hilgers verwies darauf, dass einige muslimische Kinder bei der Beschneidung schon sieben oder acht Jahre alt seien. Jüdische Jungen hingegen werden in der Regel im Alter von wenigen Tagen beschnitten.
Der Zentralrat der Juden hatte in einer ersten Stellungnahme den Entwurf begrüßt. Das Justizministerium plant am Freitag eine Expertenanhörung dazu.
Ein Kölner Urteil vom Mai hatte die Beschneidung als strafbar gewertet. Der Bundestag soll noch in diesem Jahr eine Neuregelung beschließen. Wegen unterschiedlicher Meinungen in den Fraktionen wird das Stimmverhalten möglicherweise freigestellt.