Urteil in Karlsruhe Verfassungsrichter kippen Betreuungsgeld

Urteil in Karlsruhe: Verfassungsrichter kippen Betreuungsgeld
Foto: Uli Deck/ dpaEltern von nahezu einer halben Million Kinder erhalten inzwischen das Betreuungsgeld. Sie bekommen 150 Euro im Monat, wenn sie ihre Kleinen zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat zu Hause betreuen, statt sie in eine Kita zu geben. Doch der umstrittene Zuschuss ist nicht rechtmäßig. Das urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, sagte, das bundesweite Gesetz verstoße gegen das Grundgesetz. Für das Gericht stand vor allem eine formale Frage im Vordergrund: Ist der Bund überhaupt für das Betreuungsgeld zuständig, oder hätten nicht eher die Länder diese Frage regeln müssen?
Die acht Richterinnen und Richter des Ersten Senats entschieden einstimmig, das Betreuungsgeld ist Ländersache. Der Bund hätte es nicht einführen dürfen. Das Betreuungsgeld sei nicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse notwendig, begründete das Gericht sein Urteil. Damit ist der Zuschuss verfassungswidrig.
"Wegen der fehlenden Zuständigkeit des Bundes hat sich der Senat nicht mehr mit der materiellen Frage befasst, ob ein Betreuungsgeld mit den Grundrechten vereinbar wäre", sagte Gerichtsvizepräsident Kirchhof.
Auch die Begründung, die dem Bund kurz vor der mündlichen Verhandlung noch eingefallen war, wirkte nicht: Dass nämlich das Betreuungsgeld Teil einer "Gesamtkonzeption" mit dem Ausbau der Kita-Plätze und damit insgesamt als Bundesregelung zulässig sei.
Video: CSU-Chef Horst Seehofer zum Urteil
Als "Herdprämie" kritisierte Leistung
CSU-Chef Horst Seehofer, auf dessen Druck hin die schwarz-gelbe Koalition die staatliche Leistung beschlossen hatte, hatte bereits vor dem Urteil erklärt, dass es jedenfalls in Bayern das Betreuungsgeld weiter geben werde.
Das Betreuungsgeld ist umstritten. In der Politik wurde heftig darüber diskutiert, ob die Leistung zum Beispiel Kinder aus ärmeren Migrantenfamilien faktisch benachteiligt, weil es dazu führt, dass sie nicht in die Kita gehen und deswegen zu wenig Deutsch lernen. Oder ob es die Mütter von der Berufstätigkeit abhält und damit ein antiquiertes Familienbild fördert. Gegner verspotten die Leistung deshalb als "Herdprämie".
Die SPD hatte vor dem Urteil angekündigt, bei einem Scheitern in Karlsruhe keine Neuauflage der Sozialleistung zu wollen. "Sollte das Urteil so ausgehen, dass die Verfassungsrichter das Gesetz kippen, ist für uns das Betreuungsgeld gestorben", sagte SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi dem SPIEGEL. "Wir haben das Konzept nie unterstützt." Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) soll die frei werdenden Mittel nach SPIEGEL-Informationen vielmehr nutzen, um sozialdemokratische Akzente in der Familienpolitik zu setzen.
Das Geld, das im Haushalt für das Betreuungsgeld veranschlagt wurde, würde demnach in den Kita-Ausbau fließen. Auch der SPD-Politiker Ralf Kleindiek, beamteter Staatssekretär von Ministerin Schwesig, erklärte, man könne nun wohl "kein Landesbetreuungsgeld finanzieren". Genau darauf, also auf Gelder des Bundes, hofft allerdings Seehofer in Bayern.
Karlsruhe setzte keine Übergangsfrist für die Fortgeltung der Regelungen fest. Das sei nicht notwendig. Die Richter überließen es damit dem Bund und der Verwaltung, über eine weitere Geltung bereits bewilligter Leistungen zu entscheiden.
Staat zahlt Betreuungsgeld für fast 460.000 Kinder
Im ersten Quartal dieses Jahres gab es laut Statistischem Bundesamt 455.277 Kinder, für die der staatliche Zuschuss bezahlt wurde. Das waren fast 69.000 Bezieher mehr als Ende 2014. Seit August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie ihr Kind in keine öffentlich geförderte Tageseinrichtung geben.
Der Hamburger Senat hatte die bundesweite Regelung dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Der damalige Hamburger Staatsrat und heutige beamtete Staatssekretär Kleindiek brachte die Klage für Hamburg auf den Weg.
(Az.: 1 BvF 2/13)