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Thüringer Justizausschuss Björn Höckes Immunität erneut aufgehoben

Der Weg für eine weitere Anklage gegen den AfD-Fraktionsvorsitzenden in Thüringen ist frei: Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat Björn Höckes Immunität aufgehoben. Ihm wird Volksverhetzung vorgeworfen.
Der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke: Vorwurf der Volksverhetzung

Der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke: Vorwurf der Volksverhetzung

Foto: Britta Pedersen / dpa

Der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke wird sich demnächst einer weiteren Anklage stellen müssen: Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat nach übereinstimmenden Informationen aus Ausschusskreisen den Weg für eine Anklage der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gegen ihn freigemacht. Außer den drei AfD-Abgeordneten stimmten demnach alle anwesenden Parlamentarier der erneuten Aufhebung der Immunität Höckes zu.

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen wirft Höcke vor, sich durch einen Beitrag beim sozialen Netzwerk Telegram der Volksverhetzung schuldig gemacht zu haben. Konkret geht es um einen Beitrag, der auf Höckes Telegram-Kanal im Jahr 2022 erschienen war. In dem Post geht es um eine Gewalttat in Ludwigshafen.

Der AfD-Politiker schrieb auf X (früher Twitter), seine Immunität sei bereits zum siebten Mal aufgehoben worden und stilisierte sich zum Justizopfer, indem er von einer »Justizkeule gegen Dissidenten« sprach.

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Landtagsabgeordnete genießen grundsätzlich Immunität, also Schutz vor Strafverfolgung. Wenn eine Staatsanwaltschaft gegen sie ermitteln will, muss der Justizausschuss des Landtags diesen Ermittlungen zustimmen. Sollte die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Abgeordneten erheben wollen, muss das Gremium dieser Anklage zustimmen. Die Anklage muss nun noch erhoben und dann von einem Gericht zugelassen werden.

Im Mai 2023 hatte bereits die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen Höcke erhoben. Sie wirft ihm das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation vor. Höcke habe in einer öffentlichen Rede vor etwa 250 Zuhörern die SA-Losung »Alles für Deutschland!« verwendet, hatten die Strafverfolger damals mitgeteilt. In einer Einlassung zu diesem Vorwurf habe Höcke »die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung in Abrede gestellt«.

Immunität eines weiteren Abgeordneten aufgehoben

Gleichzeitig hob der Justizausschuss des Landtages nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa auch die Immunität eines anderen AfD-Abgeordneten auf: Die Staatsanwaltschaft Erfurt habe beantragt, gegen Torsten Czuppon wegen des Verdachts der Beleidigung ermitteln zu können, nachdem dieser im Juni 2023 den Sprecher der Ahmadiyya-Gemeinde in Erfurt, Suleman Malik, verbal attackiert haben soll, hieß es. Auch diesen Antrag billigte der Ausschuss mit der Mehrheit der anwesenden Abgeordneten.

Der Polizeibeamte Czuppon ist bereits in einem anderen Fall vom Amtsgericht Erfurt wegen der Verfolgung Unschuldiger zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

aeh/dpa