Vorwurf der Volksverhetzung Thüringer Landtag hebt Björn Höckes Immunität auf

Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat Erfahrungen mit der Aufhebung seiner Immunität als Abgeordneter – nun ist es erneut so weit. Und wieder geht es um den Verdacht der Volksverhetzung.
Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke

Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke

Foto: Jacob Schröter / IMAGO

Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat entschieden, die parlamentarische Immunität des umstrittenen AfD-Fraktionschefs Björn Höcke aufzuheben. Gegen ihn soll wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt werden. Das Votum im Ausschuss fiel nahezu einstimmig aus, es gab eine Enthaltung.

Laut der Staatsanwaltschaft Mühlhausen soll Höcke nun Gelegenheit gegeben werden, zu den Vorwürfen Stellung zu beziehen. Höcke ist auch Chef des Thüringer AfD-Landesverbandes und gilt als einer der prominentesten Vertreter des extrem rechten Flügels der Partei. Der Landesverfassungsschutz hat den Thüringer Landesverband als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet ihn.

Bei den Ermittlungen geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft um einen Telegram-Post Höckes über eine Gewalttat im vergangenen Jahr im Ludwigshafener Stadtteil Oggersheim. Damals erstach ein Mann zwei 20 und 35 Jahre alte Männer, zudem verletzte er einen 27-Jährigen. Die Polizei schoss auf den mutmaßlichen Täter, einen Somalier.

Höcke schrieb dazu bei Telegram, der »alltägliche Verdrängungskrieg« habe zwei Opfer gefordert: »Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen Allahu Akbarschreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, daß sie in den ungläubigenGastgebern lebensunwertes Leben sehen.« (Darüber hatte der SPIEGEL berichtet.)

Die Staatsanwaltschaft sieht in dieser Äußerung Anhaltspunkte für Volksverhetzung in zweierlei Hinsicht: Zum einen setze Höcke mit der Verwendung des NS-Begriffes »lebensunwertes Leben« eine Einzeltat mit den damaligen Massenmorden gleich, das sei eine Verharmlosung des NS-Unrechts. Zum anderen sei Höckes Äußerung als »Aufstacheln zum Hass« gegen in Deutschland lebende Einwanderer zu verstehen.

Höckes Immunität war zuvor bereits etwa 2021 aufgehoben worden. Damals ging es darum, dass Höcke in einer Rede eine Losung der NS-Organisation SA verwendet hatte.

til/dpa
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