Blockade von Dresdner Naziaufmarsch Linke-Politiker müssen mit Strafverfolgung rechnen

Linke Gegendemo in Dresden: Blockade des "braunen Wandertages"
Foto: Jan Woitas/ dpaDie erfolgreiche Blockade des Dresdner Naziaufmarsches am 13. Februar wird zu weiterreichenden strafrechtlichen Konsequenzen für vier führende Politiker der Linken führen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Dresden haben sich die Fraktionsvorsitzenden André Hahn (Sachsen), Willi van Ooyen, Janine Wissler (beide Hessen) und (Thüringen) strafbar gemacht.
Die Ermittler wollten die Verfahren nach öffentlichen Protesten allerdings wegen geringer Schuld einstellen - wenn die Politiker eine Geldstrafe von jeweils 500 Euro zahlen, die im Kampf gegen Rechtsextremismus tätigen Vereinen zugute kommen sollten. Allerdings hat Hahn das Angebot bereits abgelehnt; auch Ramelow empört sich: "Der Rechtsstaat ist doch kein Basar." Er habe bewusst als Staatsbürger an der Demonstration teilgenommen und sei auch von der Polizei zu keinem Zeitpunkt an der Blockade gehindert worden.
Die Staatsanwaltschaft muss nun die Aufhebung der Immunität der Abgeordneten beantragen. Die Linke hatte auf der genehmigten Demo-Strecke der Rechten eine "öffentliche Fraktionssitzung" abgehalten und damit dazu beigetragen, den Zug aufzuhalten.