Blutbad im Kosovo-Krieg Deutschland auf der Anklagebank
Bonn - Insgesamt 35 jugoslawische Staatsbürger verlangen von der Bundesregierung wegen eines Luftangriffs des westlichen Bündnisses im Kosovo-Krieg Schadenersatz in Millionenhöhe. Damals wurden zehn Menschen getötet und über 30 verletzt. "Es ist ein Musterprozess", sagt der Sprecher des Bonner Landgerichts, Daniel Radke.
Es geht um den 30. Mai 1999. Damals herrschte lebhaftes Treiben in dem serbischen 4000-Einwohner-Städtchen Varvarin. In der Kirche wurde die Messe zum orthodoxen Dreifaltigkeitsfest zelebriert, auf dem benachbarten Wochenmarkt gefeilscht und gelacht. Vom Kosovo-Krieg war in dem entlegenen Dorf kaum etwas zu spüren.
Bis kurz nach 13 Uhr zwei F-16-Kampfjets der Nato die Brücke neben dem Ort mit vier lasergesteuerten 2000-Pfund-Bomben angriffen. Was dann geschah, beschreibt die Klageschrift in grausigen Details: Die ersten zwei Bomben zerstören nach Angaben der Kläger die Brücke und töten drei Menschen, darunter ein 15-jähriges Mädchen. Fünf Personen werden schwer verletzt, ein Auto mit zwei Insassen in die Tiefe gerissen.
Wenige Minuten später - gerade als die ersten Serben den
Verletzten zu Hilfe eilen - greifen die Flugzeuge dann den Klägern
zufolge noch einmal an. Die Bomben treffen die Helfer. Sieben
weitere Menschen sterben, zahlreiche andere werden verletzt.
"Zeit"-Reporter Reiner Luyken sprach später in seiner Reportage "Die
Brücke" von einem "Blutbad", einem "Kriegsverbrechen".
Neue deutsche Außenpolitik vor Gericht
Die Nato verteidigte den Angriff dagegen entschieden. Die Brücke
habe eine wichtige Verbindungslinie für die serbische Armee
dargestellt. Damit habe es sich um ein legitimes Ziel gehandelt.
Zivilisten würden niemals mit Absicht angegriffen. Wahrheit oder
Kriegspropaganda?
Dreieinhalb Jahre nach den blutigen Ereignissen wird nun die 1.
Zivilkammer des Bonner Landgerichts nach Gerechtigkeit suchen müssen
in dem blutigen Drama. Die Hamburger Rechtsanwältin Gül Pinar wirft
der Bundesregierung, stellvertretend für die ganze Nato, in ihrer
Klageschrift vor, eklatant gegen die Vorschriften des Genfer
Protokolls zum Schutz von Zivilpersonen verstoßen zu haben: mit
einem ohne Warnung durchgeführte Angriff auf eine militärisch
unbedeutende Brücke ausgerechnet an einem kirchlichen Feiertag und
Markttag.
Insgesamt rund 3,5 Millionen Euro verlangen die Kläger deshalb an
Schadenersatz von der Bundesregierung - gesamtschuldnerisch für die
ganze Nato. Denn die Bundesrepublik habe die Planungen der
Luftoperationen gebilligt. Deshalb sei es auch gleichgültig, ob der
Angriff von deutschen, amerikanischen oder englischen Offizieren
befohlen worden sei und welche Nationalität die Piloten hatten.
Die Bundesregierung hat diese Forderungen schon vor
Prozessauftakt zurückgewiesen. An dem Angriff auf die Brücke von
Varvarin seien weder deutsche Soldaten noch Flugzeuge der Bundeswehr
beteiligt gewesen, hieß es in einer Erwiderung des
Verteidigungsministeriums an die Kläger. Schon deshalb lasse sich
das Verhalten der Piloten bei der Zerstörung der Brücke nicht
Deutschland zurechnen. Außerdem hätten nach den Regeln des
Völkerrechts im Krieg Zivilpersonen grundsätzlich keinen
individuellen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Kriegsgegner.
Nun haben die Richter das Wort.
Erich Reimann, AP