Gleichstellung Verfassungsrichter kippen Brandenburger Paritätsgesetz

Demonstrantinnen in Potsdam
Foto: Soeren Stache / dpaNächste Schlappe für die Befürworter von Paritätsgesetzen: Das Verfassungsgericht in Brandenburg hat die dortige Regelung zur geschlechtergerechten Listenaufstellung von Parteien für rechtswidrig erklärt. Zuvor hatte es bereits in Thüringen ein ähnliches Urteil gegeben.
Das Gesetz schrieb vor, dass künftig abwechselnd gleich viele Frauen und Männer auf den Listen für die Landtagswahlen kandidieren müssen. Die Brandenburger Richter gaben nun aber einer Klage von AfD und NPD statt. Auch die Jungen Liberalen, die Jugendorganisation der FDP, und die Piraten hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt.
Das Paritätsgesetz greife in die Wahlvorschlagsfreiheit der Parteien ein, "weil Landeslisten zurückgewiesen werden, die das Reißverschlussprinzip nicht erfüllen", urteilten die Richter nun. Eine politische Partei sei aber frei in der Gestaltung ihrer Ziele. Die Frage der Gleichberechtigung sei "der inhaltlichen Freiheit der Parteien überlassen".
Das Verfassungsgericht bemängelte zudem, dass das Gesetz "die passive Wahlrechtsgleichheit" beeinträchtige, weil es Kandidaten den Zugang zu einem bestimmten Listenplatz verwehre. Eine Rechtfertigung der Regelung durch das Gleichstellungsgebot der Landesverfassung sei nicht möglich, hieß es. Keine Bevölkerungsgruppe könne den Anspruch aus dem Demokratieprinzip ableiten, gemäß dem Bevölkerungsanteil im Parlament repräsentiert zu sein. Das Recht auf Chancengleichheit der Parteien werde verletzt. Das Paritätsgesetz benachteilige Parteien mit unausgewogenem Verhältnis von Männern und Frauen in den eigenen Reihen.
Anders als in Thüringen fiel das Urteil diesmal einstimmig.
Erstes Bundesland mit Paritätsgesetz
Brandenburg war das erste Bundesland mit einem solchen Paritätsgesetz. Der Landtag stimmte im vergangenen Jahr mehrheitlich für das Gesetz der rot-roten Koalition, Unterstützung gab es von den Grünen. Seit dem 30. Juni dieses Jahres ist es in Kraft. Brandenburgs Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke hatte die Regelung verteidigt. Wenn die Hälfte der Bevölkerung Frauen seien, sei die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen ein demokratisches Gebot, sagte sie bei der mündlichen Verhandlung im August. In mehreren Bundesländern wurde oder wird über eine Paritätsregelung diskutiert.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte im Juli die dortige Regelung im Landeswahlrecht, wonach Parteien ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen, gekippt. Die Richter argumentierten im Kern, dass das Paritätsgesetz das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit beeinträchtige.
Auch auf Bundesebene kämpfen Frauen für mehr Teilhabe in Parlamenten, zum Beispiel die Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katrin Göring-Eckardt, und die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU). Der Frauenanteil im Bundestag war bei der Wahl 2017 von zuvor 37,3 Prozent auf 31,2 Prozent gesunken. Im Brandenburger Landtag liegt der Anteil weiblicher Abgeordneter bei rund einem Drittel.