Parlament in Potsdam Brandenburg will Kampf gegen Antisemitismus in Landesverfassung festschreiben

Der brandenburgische Landtag in Potsdam
Foto: Bernd Settnik / dpaGesetzesänderungen allein lassen Antisemitismus nicht verschwinden, aber sie können Signalwirkung entfalten: Eine breite Mehrheit im Brandenburger Landtag möchte den Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziel in der Brandenburger Landesverfassung verankern. Für eine entsprechende Änderung sprachen sich alle Fraktionen im Landtag aus – mit Ausnahme der AfD.
»Wir stellen damit das jüdische Leben unter den Schutz der Verfassung des Landes Brandenburg«, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Steeven Bretz, bei der Vorstellung des gemeinsamen Antrags der rot-schwarz-grünen Koalition und der Linken.
Hintergrund der Initiative ist eine Häufung antiisraelischer Demonstrationen in den vergangenen Wochen, bei denen es wiederholt auch zu antisemitischen Vorfällen kam. SPD-Fraktionschef Erik Stohn sagte, die Gespräche der Fraktionen über die Verfassungsänderung seien von den Kundgebungen in jüngster Zeit befeuert worden. Grünen-Fraktionschefin Petra Budke erinnerte zudem an den Anschlag auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019.
Bei der Verfassungsänderung soll zudem die Besetzung des Landtagspräsidiums neu geordnet werden. Laut dem Gesetzentwurf soll festgelegt werden, dass einer der Vizepräsidenten einer Oppositionsfraktion angehören soll, unabhängig von ihrer Stärke.
Nach der Landtagswahl 2019 war ein Posten des Vizepräsidenten nach der bisherigen Regelung an die AfD als zweitstärkste Fraktion gefallen. An dem gewählten Abgeordneten Andreas Galau (AfD) gibt es jedoch Kritik unter anderem wegen Vorwürfen, Galau sei bei Demonstrationen mit Antisemiten zusammengetroffen. Die AfD-Fraktion sprach von einem »Verfassungsmissbrauch«.
Freundschaft mit Polen vertiefen
Laut dem Gesetzentwurf soll zudem das Ziel, die Freundschaft mit dem Nachbarland Polen zu vertiefen, explizit aufgenommen werden. Außerdem sollten in der Verfassung künftig in gendergerechter Sprache stets beide Geschlechter genannt werden, sagte Budke.
Der Landtag soll den Entwurf Mitte Juni in erster Lesung debattieren. Insgesamt sind drei Lesungen erforderlich. Um die Änderungen zu verabschieden, ist eine Zweidrittelmehrheit von 60 Stimmen notwendig. Über genau diese Anzahl an Mandaten verfügen SPD, CDU, Grüne und Linke gemeinsam. Auch für eine Abwahl von Landtagsvizepräsident Galau wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.