Bamf-Affäre Angeklagten Anwälten droht Berufsverbot
"Routinemäßig Falschangaben": Die in die Bremer Asyl-Affäre verwickelten Juristen sollen nach SPIEGEL-Informationen ihrem Job nicht mehr nachgehen dürfen, fordert die Staatsanwaltschaft.
Außenstelle des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Bremen
Foto: Carmen Jaspersen/ dpaDie Bremer Staatsanwaltschaft hat beim Landgericht ein vorläufiges Berufsverbot gegen die in der Bamf-Affäre angeklagten Rechtsanwälte Irfan C. und Cahit T. beantragt. Den Beschuldigten werde eine "Vielzahl von Aufenthalts-, Asyl- und Urkundendelikten" vorgeworfen, heißt es in der fünfseitigen Begründung, die dem SPIEGEL vorliegt.
Sie hätten zusammen mit einem Amtsträger über einen langen Zeitraum "kollusiv" zusammengewirkt, "routinemäßig Falschangaben gemacht und regelmäßig Unterschriften von Mandanten gefälscht", heißt es. Derartige Pflichtverletzungen seien auch in Zukunft zu erwarten.
Rechtsanwalt Henning Sonnenberg, der Irfan C. vertritt, kritisiert den Antrag als "willkürlich". Seinem Mandanten sei nichts vorzuwerfen. Sonnenberg: "Noch vor einem Gerichtsverfahren soll die Existenz meines Mandanten vernichtet werden."
Am Donnerstag machte die Bremer Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie in der Affäre Anklage beim Landgericht erhoben hatte. Die Vorwürfe richten sich gegen die beiden Anwälte sowie die ehemalige Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle, Ulrike B. Ihnen wird unter anderem "Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung" oder Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt vorgeworfen.
Die Staatsanwaltschaft spricht von 121 Straftaten. Alle drei bestreiten die Vorwürfe.
Das Verfahren gegen einen Dolmetscher, der ebenfalls ins Visier der Ermittler geraten war, wurde nach SPIEGEL-Informationen inzwischen eingestellt.
Nachtrag: Das Landgericht Bremen hat mit Beschluss vom 6.11.2020 die Eröffnung des Hauptverfahrens im sogenannten BAMF-Verfahren gegen die angeklagte ehemalige Leiterin der BAMF-Außenstelle Bremen in der ganz überwiegenden Zahl der angeklagten Fälle abgelehnt. Nach der Entscheidung des Landgerichts, die im Wesentlichen auf rechtlichen Erwägungen beruht, wird die Hauptverhandlung gegen die Angeklagte B. wegen der Vorwürfe der Vorteilsannahme in 2 Fällen, der Fälschung beweiserheblicher Daten in 6 Fällen sowie der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht in 6 Fällen eröffnet. Betreffend der asyl- und ausländerrechtlichen Vorwürfe wurde die Anklage durch Beschluss zurückgewiesen, der Beschluss ist rechtskräftig. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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