Prozess in Stuttgart Ex-RAF-Terroristin Becker wegen Beihilfe zu Buback-Mord verurteilt

Prozess in Stuttgart: Ex-RAF-Terroristin Becker wegen Beihilfe zu Buback-Mord verurteilt
Foto: dapdStuttgart - Fast zwei Jahre lang wurde gegen Verena Becker verhandelt, jetzt hat das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) sein Urteil gegen die frühere RAF-Terroristin gesprochen: Die 59-Jährige wurde zu vier Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback verurteilt.
Davon gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen ihrer früheren Verurteilung als abgegolten. Buback und seine beiden Begleiter waren 1977 von einem Mordkommando der RAF in Karlsruhe in ihrem Dienstwagen von einem Motorrad aus erschossen worden. Der sechste Strafsenat befand Becker deshalb in drei Fällen für schuldig.
Die Bundesanwaltschaft hatte in dem seit September 2010 laufenden Mammut-Verfahren eine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gefordert. Davon sollten nach dem Willen der Ankläger zwei Jahre angerechnet werden - Becker war 1977 wegen mehrerer Morde an Polizisten zu lebenslanger Haft verurteilt worden. 1989 kam sie im Zuge einer Begnadigung vorzeitig frei. Die Verteidigung Beckers hatte auf Freispruch plädiert.

Mammut-Prozess: Schuldspruch für Ex-RAF-Terroristin Becker
Becker hatte in dem Prozess bis zum 89. Verhandlungstag geschwiegen, Mitte Mai jedoch in einer verlesenen Erklärung die Beteiligung an der Vorbereitung sowie dem Attentat auf Buback und seine zwei Begleiter am Gründonnerstag 1977 abgestritten. Sie habe von dem Anschlag in Karlsruhe erst einen Tag später in Italien auf der Rückreise aus dem Nahen Osten aus der Zeitung erfahren. "Wer Ihren Vater getötet hat, kann ich nicht beantworten: Ich war nicht dabei", hatte Becker damals, an Bubacks Sohn Michael gerichtet, erklärt. Michael Buback tritt als Nebenkläger auf und hatte die Ermittlungen gegen Becker mit angestoßen.
Die Bundesanwaltschaft hatte bei Becker 1977 die Tatwaffe gefunden und später an dem Bekennerschreiben Speichelspuren von ihr entdeckt. Daraufhin wurde im April 2010 Anklage wegen Beihilfe zu dreifachem Mord erhoben.
Bis heute ist unklar, wer das Motorrad fuhr, von dem das Feuer auf Buback eröffnet wurde. Verurteilt wurden Christian Klar, Knut Folkerts und Brigitte Mohnhaupt. Die früheren RAF-Mitglieder schweigen bis heute zu der Tat.