Buback-Prozess Keine Beugehaft für Ex-Terroristin Eckes

Ex-Terroristin Christa Eckes (Archivaufnahme): Lebensbedrohlich erkrankt
Foto: ASSOCIATED PRESSKarlsruhe/Stuttgart - Die Wahrheit müsse auch in terroristischen Mordfällen "nicht um jeden Preis" erforscht werden. So begründete der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag seine Entscheidung: Die an Leukämie erkrankte frühere RAF-Terroristin Christa Eckes muss nicht in Beugehaft. Damit wurde die Anordnung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart gegen Eckes aufgehoben, weil sie gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. Die Beschwerde von Eckes' Anwalt hatte damit Erfolg.
Der 3. Strafsenat des BGH verwies darauf, dass die Erkrankung von Eckes "lebensbedrohend" sei. Das OLG hatte mit der Beugehaft eine Aussage von Eckes als Zeugin im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker erzwingen wollen. Im Falle einer Beugehaft drohe eine "hohe Gefährdung des Lebens einer schwer erkrankten Zeugin", begründete der BGH seine Entscheidung.
Der Generalbundesanwalt wirft der Angeklagten Becker vor, an der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen beiden Begleitern am 7. April 1977 beteiligt gewesen zu sein. In dem Prozess sollte Eckes zum Inhalt von Gesprächen mit Becker im Jahr 2008 aussagen.
Eckes hatte dies jedoch mit der Begründung abgelehnt, ihr stehe ein Auskunftsverweigerungsrecht zu, weil sie sich durch ihre Antworten möglicherweise selbst der Gefahr einer Strafverfolgung aussetze. Das OLG Stuttgart hatte ein solches Recht nicht anerkannt und gegen Eckes Beugehaft bis zu sechs Monaten angeordnet.
Buback und zwei seiner Begleiter waren am 7. April 1977 von einem Kommando der RAF erschossen worden. Wer damals die tödlichen Schüsse abgab, ist bis heute ungeklärt. Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, geht davon aus, dass Becker die Todesschützin war und tritt in dem Stuttgarter Prozess als Nebenkläger auf.
(AZ: StB 20/11)