Bürgerrechte Oberster Verfassungsrichter warnt vor GAU beim Datenschutz
Deutschlands oberster Verfassungsrichter schlägt Alarm: Die Privatsphäre der Bürger sei in Gefahr, warnt Hans-Jürgen Papier. Das Grundrecht auf Datenschutz werde nicht ausreichend gesichert - weder von staatlicher noch von privater Seite.
Frankfurt am Main - Vor einem "Supergau des Datenschutzes" warnt Deutschlands oberster Verfassungsrichter. "Wir stellen nicht erst seit gestern fest, dass dem Grundrecht auf Datenschutz nicht nur von staatlicher, sondern auch von privater Seite Gefahren drohen können", sagte Hans-Jürgen Papier in einem Interview mit der "Bild am Sonntag". Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts forderte, die Privatsphäre der Bürger besser zu sichern.
Der Staat habe die verfassungsrechtliche Pflicht, für einen angemessenen Datenschutz der Bürger auch gegenüber privaten Einrichtungen Sorge zu tragen, sagte Papier. Der Staat müsse sich schützend vor die Freiheitsrechte seiner Bürger stellen: "Sonst droht aufgrund der modernen Technik und der weltweiten Verflechtungen ein Supergau des Datenschutzes."
Hans-Jürgen Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts: "Aufgrund der modernen Technik und der weltweiten Verflechtungen" drohe "ein Supergau des Datenschutzes"
Die Linken-Bundestagsabgeordnete Petra Pau kritisierte, dass seit dem Datenschutzgipfel vor sieben Monaten nichts passiert sei. Im Gegenteil habe die Wirtschaft gegen den Datenschutz mobil gemacht - die Große Koalition sei kleinlaut in Deckung gegangen. Der Supergau drohe wirklich: "Die klaren Alternativen heißen: Überwachung oder Bürgerrechte, Datengeschäft oder Datenschutz, Profit oder Demokratie", sagte Pau.
FDP-Präsidiumsmitglied Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von einem "dramatischen Abbau der Bürgerrechte". Der Staat dürfe in Handys, Computer und Wohnungen schauen: "Die Privatheit der Bürger, der Kern ihrer Freiheit ist durch die Große Koalition immer weiter eingeschränkt worden", sagte die frühere Bundesjustizministerin dem "Tagesspiegel am Sonntag".
Neben größerem Datenschutz für die Bürger mahnte Verfassungsrichter Papier zudem mehr Einflussnahmemöglichkeiten für die Bürger beim Wahlrecht an.
Die personelle Zusammensetzung des Parlamentes sollte stärker durch den Wähler bestimmt werden, etwa durch eine Lockerung des strikten Listenmonopols der Parteien: "Bei der entscheidenden Zweitstimme, mit der bei der Bundestagswahl bislang nur eine komplette Liste einer Partei unverändert gewählt werden kann, sollte der Wähler künftig die Möglichkeit bekommen, auf die Reihenfolge der Kandidaten Einfluss zu nehmen", sagte Papier der "Bild am Sonntag".
Es könne den Wählern ermöglicht werden, so Papier weiter, "innerhalb der Landeslisten mehrere Stimmen für einen Kandidaten abzugeben oder die Reihenfolge der Kandidaten zu verändern". Auch für die Möglichkeit mehrere Stimmen auf unterschiedliche Wahllisten zu verteilen hegt Papier Sympathie. "Das wäre ein weiterer qualitativer Schritt. Denn das bedeutete, dass man im Ergebnis Kandidaten unterschiedlicher Parteien wählen könnte. Dieses bedürfte einer vertieften Diskussion. Eine derartige Möglichkeit gibt es allerdings zum Teil schon im geltenden Kommunalwahlrecht."
Zudem warnte Papier vor schwerwiegenden politischen Folgen der staatlichen Rekordverschuldung, die von der großen Koalition geplante Schuldenbremse im Grundgesetzt sei daher richtig. Angesichts der größten Neuverschuldung in der Geschichte der Bundesrepublik müsse diese aber rigide ausfallen, "damit künftige Generation nicht am Ende draufzahlen".
Für wirtschaftliche Notsituationen müssten zudem Ausnahmen vorgesehen werden, sagte Papier. Zugleich sieht der oberste Verfassungsrichter den Sozialstaat vor schwierigen Anpassungen. Diese seien nötig, wenn der Sozialstaat auf Dauer erhalten werden solle.
pad/AP/Reuters