Festgenommene Rückkehrerin Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Deutsche wegen IS-Mitgliedschaft

Zeynep G. wird wegen der mutmaßlichen Mitgliedschaft in der Terrororganisation "Islamischer Staat" angeklagt. Sie soll mit zwei IS-Kämpfern verheiratet gewesen sein.
Frauen in einem Flüchtlingslager in Syrien, in dem viele IS-Frauen und Angehörige leben

Frauen in einem Flüchtlingslager in Syrien, in dem viele IS-Frauen und Angehörige leben

Foto: DELIL SOULEIMAN / AFP

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen eine deutsche Staatsangehörige wegen Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz "Islamischer Staat" (IS) erhoben. Zeynep G. soll sich vor dem Kammergericht Berlin verantworten, teilte die Behörde mit. Die Frau reiste den Ermittlern zufolge im Jahr 2014 nach Syrien, um dort im IS-Herrschaftsgebiet zu leben. Sie war demnach mit zwei IS-Mitgliedern verheiratet, die beide ums Leben kamen.

G. heiratete laut Anklage zunächst einen tschetschenischen IS-Kämpfer. Diesem habe sie es ermöglicht, für die Miliz zu kämpfen. Der Mann sei Mitte 2015 bei einem Gefecht getötet worden. Die Angeklagte sei danach in einem IS-Frauenhaus untergekommen und habe im Herbst 2015 ein aus Deutschland nach Syrien gekommenes IS-Mitglied geheiratet. Der Mann sei im Jahr 2017 ums Leben gekommen, heißt es in der Anklage.

Anfang 2019 wurde G. von kurdischen Kräften aufgegriffen und in ein Flüchtlingslager nach Nordsyrien gebracht. Von dort floh sie Anfang dieses Jahres in die Türkei, wo sie in Abschiebehaft kam. Sie wurde schließlich nach Deutschland abgeschoben und im Mai am Flughafen Frankfurt am Main festgenommen. Sie befindet sich seither in Untersuchungshaft.

Mit der damals 33-Jährigen G. aus Berlin wurde eine 23-jährige IS-Sympathisantin aus Hamburg aus der Türkei abgeschoben. Die Frauen hatten ihre insgesamt vier Kinder bei sich, die alle im Krisengebiet geboren wurden.

ire/afp
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