Grundrisse des Reichstags weitergegeben Bundesanwaltschaft klagt Deutschen wegen Spionage für Russland an

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mann wegen »geheimdienstlicher Agententätigkeit« erhoben. Das gab die Behörde in einer Mitteilung bekannt.
Der 55-jährige deutsche Staatsangehörige Jens F. arbeitete demnach für ein Unternehmen, das im Auftrag des Deutschen Bundestags »Überprüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten in den durch den Bundestag genutzten Liegenschaften« vornahm. Dabei habe der Beschuldigte Zugriff auf PDF-Dateien gehabt, in denen die Grundrisse der genannten Gebäude zu sehen waren, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit.
Mitarbeiter der russischen Botschaft soll Datenträger erhalten haben
Jens F. habe sich »spätestens in der Zeit von Ende Juli 2017 bis Anfang September 2017« dazu entschlossen, die Informationen »an russische Nachrichtendienste weiterzugeben« – und das »aus eigenem Antrieb«, hieß es weiter. Der Beschuldigte habe einen Datenträger mit den PDF-Dateien an einen Mitarbeiter in der russischen Botschaft in Berlin übersandt, der hauptamtlich für den russischen Militärgeheimdienst GRU tätig sei.
Der 55-Jährige sei nicht in Untersuchungshaft, weil es keinen dringenden Tatverdacht und keine Fluchtgefahr gebe, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der Nachrichtenagentur dpa. Das Motiv des Mannes sei noch unklar, er habe jedenfalls vorher keine Kontakte nach Russland gehabt. Wodurch der mutmaßliche Spion aufgeflogen ist, wollte der Sprecher nicht sagen.
Der Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts ist nun für die Prüfung der Anklage zuständig und entscheidet über die Eröffnung einer Hauptverhandlung.