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Justiz Bundesgerichtshof verhandelt Revisionen zu Lübcke-Mord im Juli

aus DER SPIEGEL 16/2022

Der Tod des CDU-Politikers Walter Lübcke kommt erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für den 28. Juli eine Hauptverhandlung über sämtliche Revisionen gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt anberaumt. Das OLG hatte den Neonazi Stephan Ernst im Januar 2021 wegen Mord zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der zweite Angeklagte Markus H. wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen. Eine Bewährungsstrafe bekam er wegen illegalen Waffenbesitzes.

Aus: DER SPIEGEL 16/2022

Kerem Uzel / laif / DER SPIEGEL

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Alle Prozessbeteiligten hatten Revision eingelegt, auch die Familie von Lübcke. »Die zen­trale Frage in der Hauptverhandlung dürfte werden, ob der BGH den Freispruch für den Mitangeklagten Markus H. bestätigt oder doch aufhebt«, sagt Ernst-Verteidiger Mustafa Kaplan. Der Kölner Strafrechtler erklärt, sein Mandant sei »tagtäglich damit beschäftigt, die fatalen Folgen seiner Handlung für die Familie Lübcke aufzuarbeiten«. Ernst arbeite »sehr intensiv« in einem Aussteigerprogramm. Kaplan hatte vor dem OLG auf Totschlag plädiert, nicht auf Mord. Lübcke war im Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses ermordet worden. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik.

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