Sitzung der Länderkammer Bundesrat billigt Rentenerhöhung
Mehr Geld für Rentner, mehr Rechte für Väter, mehr Chancen für überschuldete Verbraucher: Der Bundesrat hat eine Vielzahl von Gesetzentwürfen gebilligt. Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick.

Sitzung des Bundesrats: Abstimmungsmarathon am Freitag
Foto: Britta Pedersen/ dpaBerlin/Hamburg - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag eine Vielzahl von Gesetzen beschlossen. Doch einige Vorhaben der schwarz-gelben Regierung stoppte die Länderkammer vorerst. Die wichtigsten Entscheidungen im Überblick:
- Der Bundesrat billigte die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2014. Damit erhalten die rund vier Millionen Ost-Rentner 3,29 Prozent mehr, die etwa 16 Millionen West-Ruheständler 0,25 Prozent. Wer bislang eine Monatsrente von brutto 1200 Euro bekommt, darf im Osten mit knapp 40 Euro mehr rechnen, im Westen mit 3 Euro.
- Leibliche Väter erhalten einfacher ein Umgangsrecht mit ihrem Kind, auch wenn die Mutter den Nachwuchs gemeinsam mit einem anderen Mann großzieht. Bislang konnte der biologische Vater nur dann gegen den Willen der Mutter und des sogenannten rechtlichen Vaters einen Kontakt erzwingen, wenn er bereits eine enge persönliche Beziehung zu seinem Kind aufgebaut hatte.
- Die Länderkammer segnete das E-Government-Gesetz ab. Damit können Bürger per De-Mail ab 2014 einige Behördengänge auch elektronisch erledigen. Außerdem müssen Bundesbehörden ihre Akten digital führen und im Internet Informationen über den Bearbeitungsstand von Vorgängen anbieten. Der Bundestag hat dem Gesetz bereits zugestimmt.
- Der Bundesrat stimmte für den EU-Beitritt Kroatiens. Die Länderkammer billigte am Freitag einstimmig den Beitrittsvertrag, mit dem das Balkanland zum 1. Juli das 28. Mitglied der Europäischen Union wird. Der kroatische Parlamentspräsident, Josip Leko, nahm als Gast an der Sitzung teil.
- Für eine unabhängigere Beratung bei der Suche nach einer guten Geldanlage gibt es nun offiziell den Beruf des Honorarberaters. Der Bundesrat legte in einem Gesetz Kriterien für diese Tätigkeit fest. Es schreibt vor, dass Honorarberater ausschließlich vom Kunden bezahlt werden. Die Berater können dem Gesetz zufolge zwar die von ihnen empfohlenen Anlageprodukte vermitteln, dürfen aber keine Provision von den Produktanbietern annehmen.
- Die Länderkammer will schärfere Regelungen gegen überzogene Mieterhöhungen durchsetzen. Künftig sollen Mieten dann als unangemessen gelten, wenn sie bei knappem Angebot und Neuvermietung das Niveau um mehr als 20 Prozent übersteigen. Außerdem verabschiedete der Bundesrat einen Gesetzentwurf, nach dem derjenige den Makler bezahlt, der ihn beauftragt: im Regelfall also der Vermieter. Mit den Entwürfen muss sich nun der Bundestag befassen.
- Käufer von Eigentumswohnungen sollen besser gegen kriminelle Machenschaften und vor dem Erwerb von Schrottimmobilien geschützt werden. Der Bundesrat billigte am Freitag dazu ein bereits vom Bundestag beschlossenes Gesetz, das bisherige Rechtslücken schließt. Künftig können Notare, die Kaufverträge für Schrottimmobilien beurkunden, leichter als bisher ihres Amtes enthoben werden.
- Überschuldete Verbraucher und Firmengründer sollen schneller als bisher die Chance zum wirtschaftlichen Neuanfang bekommen. Der Bundesrat billigte dazu am Freitag eine gesetzliche Regelung. Betroffene können sich demnach künftig schon nach drei statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreien lassen - vorausgesetzt, dass sie zumindest 35 Prozent der Schulden sowie die Verfahrenskosten beglichen haben. Die Neuregelung gilt für alle Verfahren, die nach dem 30. Juni 2014 beantragt werden.
- Die geplante Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei hat der Bundesrat dagegen gestoppt. Die rot-grün regierten Länder dringen auf Korrekturen an dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz, mit dem der Punktekatalog umgebaut werden soll. Nun soll der Vermittlungsausschuss nach einer Lösung suchen.
- Auch die geplante Reform der Justizkosten wurde vom Bundesrat verschoben. Die Länder kritisierten vor allem Pläne, die Gerichtsgebühren und Honorare für Anwälte, Notare, Sachverständige und Dolmetscher anzuheben. Gleichzeitig waren Änderungen bei der Prozesskostenhilfe vorgesehen, die sozial schwache Menschen beantragen können, wenn sie vor Gericht ziehen wollen.
syd/heb/dpa/AFP