Verbotene Parteienfinanzierung Bundesrechnungshof wirft Parteien Zweckentfremdung von Steuergeldern vor

Die Bundestagsfraktionen haben dem Bundesrechnungshof zufolge 2013 öffentliche Mittel rechtswidrig für Parteiaufgaben eingesetzt. Im großen Stil die FDP, das ganze Ausmaß lässt sich nicht ermitteln - viele Akten wurden vernichtet.
Reichstagsgebäude in Berlin: "Zahlreiche Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit"

Reichstagsgebäude in Berlin: "Zahlreiche Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit"

Foto: Fabrizio Bensch/REUTERS

Der Bundesrechnungshof hat in einem jahrelangen Prüfverfahren die Ausgaben der Bundestagsfraktionen für ihre Öffentlichkeitsarbeit im Wahljahr 2013 untersucht. Seit Kurzem ist das Ergebnis öffentlich einsehbar  - und für die Politiker verheerend.

Laut Bundesrechnungshof setzten damals alle im Bundestag vertretenen Fraktionen die ihnen anvertrauten Steuermittel teilweise "rechtswidrig für Parteiaufgaben ein": Union und Grüne in "einzelnen Fällen", SPD und Linke in "mehreren Fällen". Am heftigsten jedoch hatte es die FDP-Fraktion unter ihrem damaligen Chef Rainer Brüderle getrieben. Die AfD war zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Bundestag vertreten.

Für ihre Öffentlichkeitsarbeit erhalten die Fraktionen des Deutschen Bundestags Jahr für Jahr millionenschwere Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln. Mit dem Geld werden etwa Informationsbroschüren finanziert, Jahresbilanzen produziert oder Pressekonferenzen organisiert, bei denen die Fraktionen über ihre Arbeit informieren. Auf keinen Fall aber, so steht es im Gesetz, dürfen die steuerfinanzierten Fraktionsmittel für Parteizwecke genutzt werden - auch wenn die Versuchung, etwa in Wahlkämpfen, noch so groß ist.

Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit

Dem Urteil der Rechnungsprüfer zufolge  setzte die liberale Bundestagsfraktion "in erheblichem Umfang öffentliche Mittel zweck- und damit rechtswidrig für Parteiaufgaben ein". So habe sie vor der Bundestagswahl "eine umfangreiche Bilanzkampagne" mit Werbespots initiiert, die bundesweit in Kinos gezeigt wurden.

Und auch bei anderen PR-Aktionen  habe die FDP-Bundestagsfraktion die Grenze einer "zulässigen Unterrichtung über ihre parlamentarische Tätigkeit hin zur unzulässigen Parteiwerbung" überschritten. So habe die Fraktion mit "öffentlichen Mitteln zahlreiche Maßnahmen, die in ihrer Gesamtheit Art und Umfang einer Wahlkampagne" hatten, finanziert.

FDP-Wahlkampf 2013 (Archiv)

FDP-Wahlkampf 2013 (Archiv)

Foto: Roland Weihrauch/ dpa

Zudem stellte der Bundesrechnungshof "zahlreiche Verstöße gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit fest. Dies betraf insbesondere die Vertragsbeziehungen der Bundestagsfraktion zu einer Medienagentur."

"Die meisten Akten vernichtet"

Eine vollständige Klärung der Gesetzesverstöße war den Prüfern des Bundesrechnungshofs jedoch nicht mehr möglich. Nachdem die FDP bei der Bundestagswahl 2013 an der Fünfprozenthürde gescheitert war, musste die Fraktion aufgelöst werden.

Bei der Liquidation wurden laut Bundesrechnungshof "die meisten Akten vernichtet und so im Ergebnis der Prüfung durch den Bundesrechnungshof entzogen". Es gäbe "zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass viele der nun nicht mehr prüfbaren Vorgänge nicht ordnungsgemäß waren", heißt es in dem 146 Seiten starken Prüfbericht.

Was die verbotenen PR-Aktionen für die beanstandeten Fraktionen, insbesondere die der FDP, für Konsequenzen haben, liegt im Zuständigkeitsbereich der Bundestagsverwaltung - die derzeit offenbar entsprechende Prüfungen durchführt. Bei erwiesenen Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen drohen Rückforderungen der Zuschüsse und - im Falle illegaler Parteienfinanzierung - empfindliche Strafzahlungen.

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