Nach Übergriffen in Köln Regierung will kriminelle Ausländer schneller ausweisen

Die Bundesregierung will nach den Übergriffen in Köln Stärke demonstrieren: Innenminister de Maizière und Justizminister Maas haben sich geeinigt, das Ausweisungs- und das Sexualstrafrecht zu verschärfen.
De Maizière und Maas in Berlin: Schärfere Gesetze für kriminelle Ausländer

De Maizière und Maas in Berlin: Schärfere Gesetze für kriminelle Ausländer

Foto: Markus Schreiber/ AP/dpa

Kriminelle Ausländer sollen künftig bereits dann ausgewiesen werden können, wenn sie wegen schwerwiegender Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde oder nicht. Darauf hat sich die Bundesregierung verständigt, wie Innenminister Thomas de Maizière und Justizminister Heiko Maas mitteilten.

"Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat", sagte de Maizière. Der CDU-Politiker nannte die Ereignisse in Köln als einen Grund für die Verschärfungen.

In der größten Stadt Nordrhein-Westfalens und in anderen Städten hatte es in der Silvesternacht zahlreiche sexuelle Übergriffe auf Frauen gegeben. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich laut Polizei überwiegend um Männer aus Nordafrika, darunter viele Asylbewerber.

"Kriminelle müssen in Deutschland konsequent zur Rechenschaft gezogen werden", sagte Justizminister Maas. "Bei kriminellen Ausländern ist die Ausweisung einer dieser Konsequenzen", so der SPD-Politiker. Bei Flüchtlingen gilt allerdings: Sie müssen das Land bei einer Ausweisung nicht verlassen, ihnen werden lediglich Sozialleistungen und bestimmte Rechte entzogen.

Mit dem gemeinsamen Vorschlag erleichtere die Bundesregierung die "Ausweisung von Ausländern, die sich in Deutschland strafbar gemacht haben, deutlich", sagte de Maizière. Bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen Eigentum und auch bei Angriffen auf Polizisten würden "die Hürden in allen Fallkonstellationen" deutlich abgesenkt.

"Zukünftig liegt ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse bereits dann vor, wenn ein Straftäter wegen dieser Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, unabhängig davon, wie hoch die Freiheitsstrafe war, und unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht", so Maas. Das gelte auch für Jugendliche und Heranwachsende. Bei einem "besonders schwerwiegenden" Ausweisungsinteresse gelte dies künftig bereits bei einer Freiheitsstrafe ab einem Jahr.

Zuletzt seien aus den Ländern Stimmen deutlich geworden, die die Notwendigkeit einer Vereinfachung der Ausweisung betont hätten. "Wir sind davon überzeugt, dass nun die bestehenden Gesetzeslücken gefüllt werden", sagte Maas. Er gehe nun von einer zügigen Umsetzung aus.

Die beiden Minister kündigten außerdem an, den vorliegenden Gesetzesentwurf zur schärferen Ahnung sexueller Übergriffe auf Frauen rasch auf den Weg zu bringen.

vek/AFP/Reuters
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